Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Direktvertrieb

Rückschlag für Winthrop

Datum 09.10.2012  15:44 Uhr

Von Stephanie Schersch  / Der Generikahersteller Winthrop ist mit dem sogenannten Partnerprogramm auch in zweiter Instanz vor Gericht gescheitert. Das Kammergericht Berlin erklärte das Modell für unzulässig und wies damit die Berufung der Sanofi-Tochter gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts zurück.

Die Entscheidung war bereits am 11. September gefallen, nun liegen die Urteilsgründe vor. Winthrop hatte das Partnerprogramm 2009 ins Leben gerufen. Es bot Apothekern die Möglichkeit, Arzneimittel von Winthrop und Sanofi-Aventis im Direktvertrieb zum Herstellerabgabepreis zu beziehen. Im Gegenzug mussten sich die Apotheker dazu verpflichten, bestimmte Generika von Winthrop bevorzugt abzugeben. Aus Sicht des Kammergerichts verstößt diese Vereinbarung gegen Paragraf 10 des Apothekengesetzes. Demnach darf sich ein Apothekenleiter nicht dazu verpflichten, einzelne Präparate bevorzugt anzubieten und sich auch nicht auf das Angebot bestimmter Hersteller beschränken.

Die Richter sehen einen möglichen Interessenkonflikt des Apothekers, wenn etwa ein Winthrop-Arzneimittel nicht vorrätig ist. Anstatt einfach das Produkt eines anderen Herstellers abzugeben, könnte sich der Apotheker dazu verpflichtet fühlen, das Winthrop-Präparat zu bestellen und den Kunden warten zu lassen. Ähnliche Probleme könne es bei Arzneimittel-Unverträglichkeiten geben, so das Gericht. Eine rechtliche Verpflichtung des Apothekers zur Bevorzugung einzelner Pharmaunternehmen werfe daher Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung auf.

 

Anders als das Landgericht hält das Berliner Kammergericht die Belieferung der Apotheker zum Herstellerabgabepreis hingegen für zulässig. Hersteller dürften über die Einkaufskonditionen finanzielle Anreize setzen, eine unzulässige Einflussnahme auf den Apotheker sei das allein nicht, heißt es in der Urteilsbegründung.

 

Das Gericht verweist auf die Arzneimittelpreisverordnung. Demnach erhalten Großhändler eine Marge von 3,15 Prozent auf den Herstellerabgabepreis plus 70 Cent Fixzuschlag. Diese Regelung sei jedoch nicht als »Festlegung eines Festpreises« zu verstehen, so das Gericht. Vielmehr handele es sich um die »Festsetzung einer Preisspanne mit einer Begrenzung durch einen Höchstpreis«. Schließlich dürfe die Großhandelsmarge dem Wortlaut der Arzneimittelpreisverordnung zufolge »höchstens« erhoben werden. »Der Großhandel darf daher diesen Preisrahmen unausgeschöpft lassen und die Apotheken zum Herstellerabgabepreis (der die Umsatzsteuer enthält) beliefern.«

 

Da laut Arzneimittelgesetz für Pharmaunternehmen im Direktvertrieb die gleichen Regeln gelten würden wie für Großhändler, dürften auch sie zum Herstellerabgabepreis an die Apotheker liefern, so das Gericht. /

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
Gesundheit

Mehr von Avoxa