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Zur Befruchtung ins Ausland

Datum 09.10.2006  16:55 Uhr

<typohead type="3">Zur Befruchtung ins Ausland

Von Ariane Wohlfarth

 

Das Wissen in der Reproduktionsmedizin hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt. Zahlreiche neue Entwicklungen und Möglichkeiten lassen Fortpflanzungsmediziner immer wieder an rechtliche Grenzen stoßen. Denn das deutsche Embryonenschutzgesetz von 1991 ist eines der strengsten im internationalen Vergleich.

 

Andere Herangehensweisen im Ausland und neue Techniken auf der einen Seite und das Embryonenschutzgesetz auf der anderen bringen die Reproduktionsmediziner in einen Konflikt zwischen dem Möglichen und dem Erlaubten. Besonders relevant für die Ärzte ist das sogenannte »Vorratshaltungsverbot«. Das deutsche Embryonenschutzgesetz untersagt, »innerhalb eines Zyklus mehr als drei Embryonen auf eine Frau zu übertragen [und] mehr Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus übertragen werden sollen«. Bisher wurden diese Passagen von den Ländern und der Bundesärztekammer so ausgelegt, dass der Frau alle befruchteten Eizellen eingesetzt werden müssen, insgesamt maximal drei.

 

Wie Professor Dr. Klaus Vetter auf dem 56. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) in Berlin schilderte, hat der Arzt also zwei Möglichkeiten: Entweder entscheidet er sich dafür, nur eine Eizelle zu entnehmen, zu befruchten und der Frau einzusetzen, was allerdings nur geringe Erfolgschancen hat. Die Schwangerschaftsrate liegt bei 9 Prozent. Das erscheint angesichts der Kosten für einen Behandlungszyklus von ungefähr 2000 Euro, die das Paar selbst bezahlen muss, nicht sehr »attraktiv«. Oder der Mediziner entschließt sich dazu, drei Eizellen zu befruchten mit der Folge, dass dann auch alle drei Embryos übertragen werden müssen. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 28 Prozent wird die Frau bei dieser Variante schwanger, allerdings ist das Risiko einer Zwillings- oder gar Drillingsschwangerschaft annähernd genauso groß, nämlich 25 Prozent. Zum Vergleich: Ohne menschliches Nachhelfen gilt für das Auftreten von Mehrlingen die Helinísche Regel. Danach beträgt der Anteil der Zwillingsgeburten an allen Geburten 4 Prozent und der von Drillingsgeburten 0,014 Prozent. Die Übertragung mehrerer Embryonen, die auf den ersten Blick vielleicht »praktisch« oder »effektiv« erscheint, ist ganz im Gegenteil eher unerwünscht. Denn Mehrlingsschwangerschaften sind mit erhöhten Risiken verbunden, da es häufiger zu Frühgeburten, Mangelentwicklungen und gefährlichen Blutungen kommt.

 

Um dieses Dilemma zu lösen, haben sich die DGGG und der Dachverband für Reproduktionsbiologie und -medizin in einem aktuellen Brief an die Justizminister der Länder gewandt. Darin schlagen sie vor, dass im individuellen Fall mehr als drei befruchtete Eizellen im Vorkernstadium kultiviert werden. In diesem Stadium sind Ei- und Samenzelle noch nicht vollständig verschmolzen, der Begriff »Embryo« ist also nicht zutreffend. Ohne das Embryonenschutzgesetz zu verletzen, können diese befruchteten Eizellen als spätere Reserve aufbewahrt werden, was der Frau eine weitere Hormonbehandlung im nächsten Zyklus erspart. Nach Verschmelzung der Kerne und der anschließenden Zellteilungen im Reagenzglas sollen dann Embryonen, die sich mit großer Wahrscheinlichkeit in der Gebärmutter einnisten können, ausgewählt werden. Dies erfordert keinen Gentest, sondern ist durch eine einfache Betrachtung durch das Mikroskop möglich. Der Arzt überträgt schließlich maximal zwei entwicklungsfähige Embryonen. Sollten überzählige Embryonen entstanden sein, werden diese für einen eventuell neuen Zyklus in flüssigem Stickstoff eingefroren.

 

Die deutschen Reproduktionsmediziner machen diesen Vorschlag auch vor dem Hintergrund eines wachsenden Fortpflanzungstourismus in Länder, die eine weniger strenge Gesetzgebung haben. Die kostspieligen Behandlungen in EU-Ländern sind aber nur für wenige finanzierbar, andere versuchen deshalb ihr Glück in osteuropäischen Krankenhäusern, die nicht deutscher Qualität entsprechen. Offizielle Angaben darüber, wie viele für eine künstliche Befruchtung ins Ausland reisen, gibt es nicht. Schätzungen schwanken zwischen einigen hundert bis über tausend Paaren. Dieser Anteil erscheint beim Blick in das deutsche IVF-Register nicht mehr minimal. Im Jahr 2004 ließen sich in Deutschland rund 39.000 Frauen behandeln und 9800 durch In-vitro-Fertilisation gezeugte Kinder kamen auf die Welt.

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