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Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen bleibt Ländersache

29.09.2015  09:09 Uhr

Von Christina Müller / Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge bleibt den Ländern überlassen. Darauf einigte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vergangene Woche in einer Besprechung mit den Regierungschefs der Länder in Berlin.

Laut gemeinsamem Beschluss will der Bund einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der es den Ländern ermöglicht, Krankenkassen gegen Kostenerstattung zur Versorgung von Flüchtlingen zu verpflichten. Mit der Gesundheitskarte sollen Asylsuchende künftig direkt zum Arzt gehen können. Bisher ist dafür eine Genehmigung der zuständigen Behörde nötig.

Vielerorts stößt die Idee einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge auf Zuspruch. Bremen und Hamburg haben sie bereits eingeführt, in Nordrhein-Westfalen ist sie beschlossene Sache. In Thüringen will die Landesregierung laut Nachrichtenagentur dpa diese Woche erste Gespräche mit den Krankenkassen aufnehmen. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) sprach sich gegen die Einführung aus.

 

Der AOK Bundesverband hatte bereits vergangene Woche in einer Mitteilung eine flächendeckende Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen gefordert. »Das geht nur mit dem einheitlichen Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte«, so Interimsvorstand Martin Litsch.

 

Dem Beschluss zufolge sollen Asylsuchende zudem einen verbesserten Impfschutz sowie einen erleichterten Zugang zu psychologischer Betreuung erhalten. Flüchtlinge mit einer abgeschlossenen medizinischen Ausbildung sollen in den Erstaufnahmestellen in die Behandlung anderer Asylsuchender eingebunden werden, erklärten Bund und Länder. /

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