Pharmazeutische Zeitung online
Weitergabe von Rezeptdaten

Kontrolle ist Ländersache

01.10.2013  18:05 Uhr

Von Daniel Rücker / Der Spiegel-Artikel über den vermeintlich unerlaubten Handel mit Rezeptdaten durch Apothekenrechenzentren zieht immer noch Kreise. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion sieht die Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) jedoch keinen Ansatzpunkt für ein Einschreiten der Bundesregierung.

Die Bundesregierung hält sich wegen fehlender Zuständigkeit aus der Bewertung des Falls heraus. »Es obliegt den für die Rechenzentren zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder, zu prüfen und mittels konkreter Anforderungen sicherzustellen, dass die bestehenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden«, schreibt Widmann-Mauz in ihrer Antwort. Entscheidend für die Bewertung der Datenweitergabe seien deshalb nach Paragraf 38 des Bundesdatenschutzgesetzes die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer.

Mit dieser Aussage dürften die Rechenzentren in Süddeutschland deutlich zufriedener sein als die in Norddeutschland. Denn die Verrechnungsstelle Süddeutscher Apotheken (VSA) liefert weiterhin Daten an Informationsdienstleister wie IMS Health oder Insight Health, während das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum (NARZ) wegen rechtlicher Bedenken derzeit keine verwertbaren Daten nach außen gibt.

 

Seit Monaten streiten sich die Datenschutzbeauftragten verschiedener Bundesländer, unter welchen Bedingungen die Rechenzentren Daten an Dritte weiterverkaufen dürfen. Entscheidend ist dabei, ob die weitergegebenen Daten ausreichend verschlüsselt sind, sodass die hinter den Daten stehenden Personen von den Informationsdienstleistern nicht ermittelt werden können. Nach Paragraf 300 Absatz 2 SGB V ist Handel mit diesen Daten nur zulässig, wenn sie nach der Anonymisierung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu entschlüsseln sind.

 

Regierung wenig besorgt

 

Der Bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Kranig hat dies der VSA bestätigt. Sein Kollege aus Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, ist anderer Meinung. Er hat aber natürlich keinen Einfluss in Bayern. Die VSA hat die Kritik an ihrer Verschlüsselung mehrfach zurückgewiesen und verweist auf ihre enge Abstimmung mit dem obersten bayerischen Datenschutzbeauftragten.

 

Insgesamt sieht die Bundesregierung wenig Grund zur Sorge, das beim Verkauf von Rezeptdaten gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen worden wäre. Das geht aus dem Schreiben eindeutig hervor. So formuliert Widmann-Mauz, das Bundesversicherungsamt gehe als Rechtsaufsicht über die Krankenkassen seit zwei Jahren Verdachtsfällen nach, habe aber keine Anhaltspunkte dafür erhalten, dass Versichertendaten unbefugt weitergegeben worden seien. Zudem habe es bei der VSA eine Vollkontrolle des Bayerischen Landesamts für Datenschutz gegeben, in die auch die Hard- und Software einbezogen worden sei.

 

Aus der Antwort der Bundesregierung geht ziemlich deutlich hervor, dass die Bundesregierung an den bestehenden Datenschutzregelungen keine Änderungen vornehmen will. Die Überwachung sei Ländersache. Deshalb müsse es auch akzeptiert werden, dass die rechtliche Auslegung in den Bundesländern unterschiedlich ausfallen könne, schreibt Widmann-Mauz. Die Datenschutzbeauftragten der Länder seien unabhängig. Grundsätzlich würde es die Bundesregierung natürlich begrüßen, »wenn sich die Datenschutzbehörden der Länder auf eine einheitliche Auffassung verständigten«. Aber: »Eine Prüf- oder Weisungsbefugnis hat die Bundesregierung nicht.«

 

Auch die Antwort auf die Fragen, ob die Bundesregierung einen Anlass sieht, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Handel mit Rezeptdaten zu verändern oder die kommerzielle Verwertung von Rezeptdaten zu unterbinden, fällt eindeutig aus. »Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sorgfältig dahingehend beobachten, ob gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.« Noch unverbindlicher geht es nicht. /

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