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Frühe Nutzenbewertung

BAH fordert Kurswechsel

02.10.2012  17:01 Uhr

Von Ev Tebroke, Berlin / Auf der diesjährigen Jahresversammlung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) übte der Vorsitzende Hans-Georg Hoffmann Kritik an der Umsetzung und Ausgestaltung der frühen Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln.

Hoffmann forderte die Politik auf, den Fokus nicht zu sehr auf die Bezahlbarkeit der medizinischen Versorgung zu legen, sondern den Aspekt der bestmöglichen Versorgung stärker zu berücksichtigen. »Wir haben Zweifel, ob die schwarz-gelbe Koalition mit der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln den Weg für einen fairen Wettbewerb und eine stärkere Orientierung am Patientenwohl freigemacht hat – oder ob es nicht unter dem Deckmäntelchen der Wissenschaft vorrangig um Kostendämpfung geht«, sagte Hoffmann auf der BAH-Jahresversammlung in Berlin. Um den Nutzen eines Medikaments umfassend zu bewerten, sollten zukünftig auch versorgungsrelevante und gesundheitsökonomische Aspekte mit einbezogen werden, forderte er in seiner Eröffnungsrede vor rund 250 Gästen.

Probleme habe es bislang beispielsweise mit der Auswahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie gegeben. Hier schilderte Hoffmann den aktuellen Fall des Antiepileptikums Trobalt® von GlaxoSmithKline (GSK). Das Unternehmen habe eine international anerkannte Vergleichstherapie mit Originalpräparaten gewählt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) habe hingegen nur die generisch verfügbare Vergleichstherapie akzeptiert. Da der GBA keinen Zusatznutzen anerkannte, nahm GSK das Mittel vom Markt. Einige Kassen zahlen ihren Patienten nun den Einzelimport diese Medikaments. Damit, so Hoffmann, würden sie anerkennen, dass Trobalt im therapeutischen Einsatz eben nicht generisch ersetzbar sei.

 

Des Weiteren seien auch die Verhandlungen über den Erstattungsbetrag verbesserungswürdig. Denn die Machtverhältnisse im Entscheidungsprozess bei der Umsetzung der Vorschriften des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes seien ungleich verteilt. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) säße bei allen Gremien mit am Tisch und profitiere von seinen Verhandlungserfahrungen. Den Herstellern hingegen sei es kartellrechtlich untersagt, ihre Erfahrungen bei den Verhandlungen an andere weiterzugeben. Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit forderte Hoffmann deshalb, das Kartellrecht auch auf den GKV-Spitzenverband auszuweiten.

 

Abschlag in der Kritik

 

Hoffmann forderte zudem die Absenkung des im August 2010 erhöhten Herstellerrabatts. Dieser habe die Unternehmen allein im vergangenen Jahr mit 3,2 Milliarden Euro belastet. »Angesichts der Milliardenüberschüsse bei den Kassen ist der Zwangsabschlag in keiner Weise mehr gerechtfertigt«, so der BAH-Vorsitzende.

 

Positive Impulse sieht Hoffmann hingegen bei den erweiterten Möglichkeiten der Krankenkassen in Bezug auf die Erstattung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Seit dem 1. Januar 2012 dürfen die Kassen diese im Rahmen von Satzungsleistungen erstatten: »Der gesundheitsökonomische Nutzen der Selbstmedikation ist international anerkannt«, so Hoffmann. Einer US-amerikanischen Studie zufolge bedeute jeder für ein OTC-Arzneimittel ausgegebene Dollar eine Ersparnis von 7 bis 8 Dollar für das Gesundheitswesen. /

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