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AMNOG

Verbände fordern Änderungen

05.10.2010  14:27 Uhr

Von Bettina Sauer, Berlin / Die geplante Umstellung der Großhandelsvergütung sorgt weiter für Konflikte. Trotz intensiver Verhandlungen, zu denen das Bundesgesund­heitsministerium vergangene Woche geladen hatte, erzielten die ABDA – Bundes­vereinigung Deutscher Apothekerverbände und der Verband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) bislang keine Einigung.

»Es gibt kein gemeinsames Konzept«, betonte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf vergangene Woche bei der öffentlichen Anhörung zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG). Schließlich habe der Großhandel bereits öffentlich angekündigt, die vorgesehenen Einsparungen von 500 Millionen Euro komplett an die Apotheken weiterzugeben. »Eins ist klar: Das wird massive Folgen für die Apotheken haben. Nämlich eine Kürzung des Ertrags um etwa 23 000 Euro, beziehungsweise ein Drittel. Das kann politisch nicht gewollt sein.«

 

Einsparziel übertroffen

 

Auch sein Kontrahent, Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper, der bei der Anhörung ebenfalls zu Wort kam, appellierte an den Gesetzgeber, die Regelung zu ändern. Sowohl der angestrebte Fixzuschlag als auch die prozentuale Marge der Großhändler müssten deutlich »aufgepolstert« werden – nach der bisherigen Kalkulation würde das »Einsparziel um 200 bis 250 Millionen Euro übertroffen. Hier ist aber nicht der richtige Ort, um über exakte Zahlen zu sprechen«, so Trümper.

Bei der öffentlichen Anhörung hatten sich Sachverständige und Vertreter der Verbände in Berlin vor dem Bundestags-Gesundheitsausschuss versammelt, um zum Gesetzentwurf und den zugehörigen Änderungsanträgen der Bundestags­fraktionen Stellung zu beziehen. Den meisten Raum nahmen dabei die Spar­pläne bei den neu zugelassenen, patent­ge­schützten Arzneimitteln ein, die aber nach dem derzeitigen Stand nur für den vertragsärztlichen Bereich vorgesehen sind. »Eine solche Preisdeckelung ist auch in den Kliniken dringend erforder­lich«, betonte Georg Baum, Hauptge­schäfts­führer der Deutschen Kranken­haus­gesellschaft. »Schließlich kaufen auch sie im großen Maßstab Medika­men­te ein, sind dabei aber schon seit Jahren mit ungebremsten Preisstei­ge­rungen konfrontiert.«

 

Diese Einschätzung teilt auch der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA). In seiner Stellungnahme zum AMNOG-Entwurf empfiehlt er die Einfügung einer Regelung, wonach Pharmaunternehmen von Kliniken maximal so viel berechnen dürfen, wie sie im vertragsärztlichen Bereich nach Abzug aller Rabatte erzielen.

 

Zustimmung zu Arznei-Bewertung

 

Generell dürfen die Hersteller den Preis für ein neues, patentgeschütztes Medikament nicht mehr selbst bestimmen, heißt es im AMNOG-Entwurf. Demnach müssen sie stattdessen pünktlich zur Markteinführung ein studiengestütztes Dossier über Kosten und Nutzen des Präparates einreichen. Auf dieser Basis soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Bedeutung des Medikaments bewerten. Präparate ohne Zusatznutzen fallen direkt unter die Festbetragsregelung. Über alle anderen müssen die pharmazeutischen Hersteller mit den Kassen Preisverhandlungen führen. Gelingt das nicht, legt eine Schiedsstelle den Erstattungspreis fest.

Die Vertreter vom GBA sowie von der Arzneimittel­kommission der deutschen Ärzteschaft, der AOK und dem Verband der Ersatzkassen (VDEK) halten das Konzept für geeignet, um Arzneimittelkosten zu dämpfen. Allerdings äußerten sie bei der Anhörung fast alle Kritik an der über ein Jahr langen Frist, bis der Preis endgültig steht. »Vorher haben die Hersteller weiterhin freie Hand – und könnten zur Kompensation späterer Einbußen eine noch offensivere Preisgestaltung vornehmen als bisher«, sagte VDEK-Chef Thomas Ballast. »Zudem entsteht derzeit der Eindruck, dass der Gesetzesentwurf gerade im Sinne der Pharmaindustrie nachgebessert wird.«

 

Dabei bezog er sich auf den Änderungsantrag der Koali­tionsfraktionen zum AMNOG, der den Einfluss des GBA beschneidet. Denn demnach soll nicht, wie im Gesetz­entwurf vorgesehen, der GBA geeignete Methoden zur Nutzenbewertung entwickeln, sondern das Bundesge­sundheitsministerium per Rechtsverordnung. Zudem soll der Bundesausschuss Medikamente nur dann von der Verordnungsfähigkeit ausschließen können, wenn er deren »Unzweckmäßig­keit« bewiesen hat. Bislang stützt er sich dabei auf Nutzenbewertungen.

 

Der GBA-Vorsitzende, Dr. Rainer Hess, kritisierte die Verschiebung als unwissenschaftlich und nicht leistbar und betonte: »Wir müssen am Prinzip der Nutzenbewertung festhalten, und zwar über die gesamte Patentlaufzeit hinweg.« Die im AMNOG-Entwurf vorgesehene Schnellbewertung sei nur eine »Nutzenprognose«, die regelmäßig unter Einbezug neuer Erkenntnisse aus Patientendaten überprüft werden müsse. »Wir dürfen doch den Präparaten nicht über die gesamte Patentlaufzeit hinweg einen Freibrief ausstellen.«

 

Jens Spahn, der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, wollte die Vorwürfe nicht gelten lassen. Er lieferte sich einen heftigen Schlagabtausch mit Hess und verließ letztlich sogar den Saal. Das dürfte bis zur endgültigen Verabschiedung des AMNOG im Dezember nicht die letzte hitzige Debatte gewesen sein. /

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