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Expopharm

Becker

29.09.2009  17:37 Uhr

Kommentar: Grundrechte

Grundrechte gelten für jeden. Wie sie aussehen sollen, sehen Hersteller und Pharmagroßhandel jedoch unterschiedlich. VFA-Chef Dr. Wolfgang Plischke sagt, die Pharmaindustrie müsse selbst entscheiden dürfen, wen sie mit Arzneimitteln beliefert. Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper sieht dagegen das Grundrecht, beliefert zu werden.

 

Über das Grundrecht der Apotheken und der Patienten, möglichst schnell die notwendigen Arzneimittel zu bekommen, wurde nicht diskutiert. Da das Grundrecht des Patienten vorrangig ist, sollten sich alle Beteiligten danach richten. Großbritannien bietet ein abschreckendes Beispiel. Dort bestimmen die Hersteller, wie ein Arzneimittel zum Patienten gelangt. Und das kann bis zu fünf Tage dauern. Das ist nicht gerade patientenorientiert. Gut, dass dies der Gesetzgeber erkannt und mit der AMG-Novelle geklärt hat.

 

Professor Dr. Hartmut Morck

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