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Scheidung

Prozesskosten sind nicht absetzbar

27.09.2017  10:48 Uhr

Von Doreen Rieck / Eine Scheidung kann mit sehr hohen Kosten verbunden sein. Bis zum Jahr 2012 konnten diese Ausgaben oftmals von der Steuer abgesetzt werden, Das ist seit einer Neuregelung im Jahr 2013 nicht mehr möglich, wie der Bundes­finanzhof in einem aktuellen Urteil bekräftigt.

Laut Einkommensteuergesetz können Prozesskosten seit 2013 grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Nur in Ausnahmefällen greift das Abzugsverbot nicht. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige ohne einen Prozess und entsprechende Ausgaben Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, wie es heißt.

Aus Sicht der Richter am Bundesfinanzhof (BFH) trifft diese Ausnahmeregelung auf Scheidungskosten grundsätzlich nicht zu. Ein Ehepartner zahle die Kosten für ein Scheidungsverfahren schließlich nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse, erklären sie in einem aktuellen Urteil. Entsprechende Ausgaben für Anwalt und Gericht könnten daher nicht von der Steuer abgezogen werden.

 

In der Vergangenheit hatten mehrere Finanzgerichte anders geurteilt. Scheidungskosten sind nach Meinung der dortigen Richter sehr wohl weiterhin absetzbar. Immerhin sei es für einen Steuerpflichtigen grundsätzlich existentiell, sich aus einer zerrütteten Ehe lösen zu können, so die Begründung. Diese Auffassung teilt der Bundesfinanzhof nicht. Zwar könne das Festhalten an der Ehe für den Steuerpflichtigen eine starke Beeinträchtigung seines Lebens bedeuten, dies sei jedoch nicht mit der Bedrohung seiner wirtschaftlichen Lebensgrundlage gleichzusetzen, so der BFH. Schließlich habe der Gesetzgeber die steuerliche Relevanz von Prozesskosten mit der Neuregelung im Jahr 2013 auf einen engen Rahmen zurückführen und Scheidungskosten vom Abzug als außergewöhnliche Belastung bewusst ausschließen wollen. /

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