Geltendes Recht durchsetzen |
23.09.2014 15:49 Uhr |
PZ / Auch ausländische Versandapotheken müssen sich an in Deutschland geltendes Recht halten. Manche vergessen dies ab und an. Die Apothekerschaft hat nun den Gesetzgeber aufgefordert, sicherzustellen, dass die geltenden Vorschriften auch von ausländischen Versandhändlern eingehalten werden.
Einem entsprechenden Antrag stimmten die Delegierten der Hauptversammlung der deutschen Apotheker mit großer Mehrheit zu. Antragssteller war die Apothekerkammer Nordrhein, die schon seit Jahren gegen das niederländische Unternehmen DocMorris prozessiert. Die Versandapotheke hatte wiederholt gegen arzneimittelrechtliche, heilmittelwerberechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen, was einstweilige Verfügungen und die Verhängung von Ordnungsgeldern zur Folge hatte. Es könne nicht sein, dass sich ein Unternehmen durch wiederholtes Zahlen von Ordnungsgeldern freikaufe, aber nicht aufhöre, weiterhin gegen Vorschriften zu verstoßen, hieß es vonseiten der Antragssteller. Mit dem Antrag wolle man die Politik auf diese Rechtsvergessenheit mancher Unternehmen aufmerksam machen.
Die Vorschriften, gegen die verstoßen wurde, dienten dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung, vor allem der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln, heißt es in dem Antragstext. Dieses Schutzgut sei mittelfristig gefährdet, wenn keine geeigneten Maßnahmen getroffen würden. /