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Antragsberatung

Einigkeit in der Hauptversammlung

23.09.2014  15:49 Uhr

Zu den meisten Anträgen in der Hauptversammlung gab es wenig Dissens. Besonders die Anträge für eine angemessene Honorierung und gegen Nullretaxierungen fanden große Unterstützung.

Eine Reihe von Forderungen, die Honorierung der Apotheker angemessen anzupassen, hat die Hauptversammlung der deutschen Apotheker in München an die Politik gerichtet. So soll der Festzuschlag nach Arzneimittelpreisverordnung jährlich überprüft werden. Zudem soll die Methodik zur Errechnung des Anpassungsbedarfs dieses Fix­zuschlags geändert werden. 

 

Einen entsprechenden Leitantrag nahmen die Delegierten mit großer Mehrheit an. Im Januar 2013 war das Apotheken­honorar seit neun Jahren erstmals angehoben worden. Aus Sicht der Apothekerschaft sei dies unzureichend, um den Kostenanstieg durch Inflation und Lohnerhöhungen auszugleichen, heißt es in der Antragsbegründung.

 

Die Hauptversammlung forderte weiterhin eine Erhöhung des Sonder­entgelts für die Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel. Zudem soll die Abgabe von in der Apotheke gefertigten verschreibungspflichtigen Individual­rezep­tur­arzneimitteln in den Geltungsbereich des Fixabgabeentgelts aufgenommen werden. Damit würde auch für diese der Fixzuschlag von 8,35 Euro anfallen. Der Gesetzgeber soll außerdem den für die Finanzierung der Nacht- und Notdienstpauschale erhobenen Betrag von 16 Cent pro Rx-Packung erhöhen, um sicherzustellen, dass der politisch zugesagte Betrag von 120 Millionen Euro pro Jahr auch wirklich erbracht wird.

 

Wirtschaftlicher Druck

 

Dieses Maßnahmenpaket soll den wirtschaftlichen Druck, der auf vielen öffentlichen Apotheken lastet, abmildern. Ein weiterer Antrag, der eine Erhöhung des prozentualen Zuschlags von 3 Prozent auf 6 Prozent vorsieht, wurde hingegen abgelehnt. Zur Begründung hieß es, eine stärkere Bindung des Honorars an den Arzneimittelpreis sei vor dem Hintergrund der heilberuflichen Positionierung des Berufstands nicht wünschenswert.

 

Ein zusätzlicher Antrag, der die Anhebung der Aufschläge für die Herstellung und Abgabe von Rezepturen forderte, wurde zurückgezogen. Zum einen gehöre die Herstellung von Rezepturen zur Gemeinwohlpflicht, eine Kostendeckung sei nicht anzustreben, so die Begründung. Zum anderen sei eine Erhöhung der Vergütung für diese Leistung bereits im genannten Leitantrag enthalten.

 

Kommen viele Anträge oftmals erst nach langer Diskussion zur Abstimmung, so zeigte sich die Hauptversammlung in diesem Jahr in vielerlei Hinsicht entschieden und schritt ohne Wenn und Aber zur Beschlussfassung. Ohne Debatte, Gegenstimme und Enthaltung forderte sie unter anderem den Gesetzgeber auf, durch eine Änderung des Paragrafen 129 SGB V Null­retaxationen grundsätzlich auszuschließen.

 

»Apotheker müssen sich darauf verlassen können, dass Rezepte, wenn sie korrekt beliefert werden, auch korrekt bezahlt werden«, hieß es in der Begründung. Die große Zahl von Absetzungen durch Kostenträger aufgrund von Formfehlern, die die Apotheker in der Regel nicht verschuldet haben, habe nicht zuletzt zur Folge, dass der in Apotheken zur Kontrolle von Formalitäten erforderliche Zeitaufwand ein zumutbares Maß längst überschritten habe. Das könne im Einzelfall zu unnötigen Verzögerungen bei der Versorgung der Versicherten mit teilweise lebenswichtigen Arzneimitteln führen. Die Versicherten und die von ihnen benötigte ärztliche Therapie müssten im Vordergrund stehen und nicht die Finanz­interessen der Krankenkassen.

 

Lieferengpässe verhindern

 

Entschlossenheit demonstrierten die Delegierten auch mit den Beschlüssen zur Sicherstellung der Arzneimittel­versorgung und zur Bekämpfung von Lieferausfällen lebensnotwendiger Arzneimittel. So forderte die Hauptversammlung die Bundesregierung auf, national und EU-weit darauf hinzuwirken, dass in Deutschland zugelassene Arzneimittel stets in dem Umfang zur Verfügung stehen, der die Versorgung jedes Patienten mit den für ihn erforderlichen Medikamenten garantiert. Die Bundesregierung wurde zudem aufgefordert, Ausmaß und Ursachen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln systematisch zu analysieren und konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Lieferausfällen insbesondere von Antibio­tika, Zytostatika oder Blutprodukten abzuleiten. Das Bundesministerium für Gesundheit müsse die Erforschung neuartiger Antibiotika als staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge erkennen und wirtschaftlich fördern. Gleichzeitig müsse eine strenge Indikationsstellung für neuartige Substanzen sichergestellt werden, um frühzeitige Resistenzentwicklungen zu vermeiden. /

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