Defekturen praxisnah prüfen |
23.09.2014 17:00 Uhr |
PZ / Laut der Apothekenbetriebsordnung muss bei Defekturen in der Apotheke nicht generell der Gehalt geprüft werden. Um die Qualität der hergestellten Produkte dennoch sicherzustellen, sollten diese bestimmten Risikogruppen zugeordnet und dementsprechend geprüft werden.
Dr. Mona Tawab (Foto) vom Zentrallabor der Deutschen Apotheker in Eschborn erläuterte in der Pharma World, welche Prüfungen wann notwendig sind und wie diese in der Praxis einfach umgesetzt werden können.
Foto: PZ/Müller
Tawab empfahl, die Rezepturformel abhängig von bestimmten Faktoren wie Applikationsart, Darreichungsform, Risiken des Wirkstoffs und Herstellungsprozess einer von drei Risikokategorien zuzuordnen. Als Beispiel einer Defektur mit geringem Risiko nannte sie Teemischungen. Bei Zubereitungen mit mittlerem Risiko wie eine Corticoid-Salbe habe der Apotheker freie Hand und könne nach eigenem Ermessen entscheiden, ob eine Gehaltsprüfung notwendig ist. Zytostatika-Zubereitungen und Augentropfen hingegen verlangen als Zubereitungen mit hohem Risiko unbedingt eine Gehaltsprüfung.
Die Homogenität halbfester Zubereitungen ließe sich beispielsweise einfach prüfen, indem man sie auf einer Glasplatte ausstreicht, so Tawab. Bei pH-empfindlichen Wirkstoffen sollte der Apotheker den pH-Wert prüfen, etwa mit einem Teststreifen oder einer Elektrode. Bei Kapseln empfahl Tawab eine einfache Prüfung auf die Gleichförmigkeit der Masse: Der Apotheker könne 20 leere Kapseln wiegen und das Durchschnittsgewicht berechnen. Anschließend bestimmt er das Gewicht von 20 vollen Kapseln und zieht jeweils das Durchschnittsgewicht ab.
Tawab riet, auf die Beschaffenheit des Wirkstoffs achten. Die Apothekerin empfahl, wenn möglich immer Rezepturkonzentrate zu verwenden. Zweite Wahl sei ein mikronisierter Wirkstoff. Sie riet außerdem, beim Arbeiten mit elektronischen Herstellsystemen, bei verschiedenen Rezepturformeln jeweils individuell angepasste Einstellungen zu verwenden. /