Pharmazeutische Zeitung online
Österreich

Keine Arznei per Post

27.09.2011  17:56 Uhr

Von Brigitte M. Gensthaler, Innsbruck / In Österreich ist der Versandhandel mit Arzneimitteln verboten. Wer Arzneimittel im Internet bestellt und sich schicken lässt, macht sich strafbar. Darauf wies Dr. Martin Hochstöger, Präsident der Tiroler Apothekerkammer, bei der Jahrestagung der Deutschen und der Österreichischen Pharmazeutischen Gesellschaft in Innsbruck hin.

Auch wenn Arzneimittelpäckchen im Alpenstaat verboten sind: Offensichtlich gebe es »Bedarf« für den Online-Einkauf, berichtete Dr. Christian Maté, Geschäftsführer von Netdoktor.at, bei der Podiumsdiskussion zu gefälschten Arzneimitteln. Die Verbraucher fragten danach, könnten illegale Anbieter aber nicht erkennen.

Gütesiegel ohne Nutzen

 

Gemäß einer Studie der Universität Wien nehme der Bürger Sicherheits- und Gütesiegel kaum oder nicht wahr. Viel wichtiger seien Farbe und Gestaltung der Internetseite. Die Bürger bräuchten sichere, klar identifizierbare Angebote, beispielsweise die Internetseiten niedergelassener Apotheken. Selbstverständlich könne der Kunde bei einer Apotheke online ein Arzneimittel bestellen, erklärte Hochstöger im Gespräch mit der PZ. »Er muss es aber dort abholen. Zuschicken dürfen wir nur Nicht-Arzneimittel.«

 

Die österreichischen Apotheker informieren die Bevölkerung seit Jahren in großen Kampagnen darüber, welche Gefahren Arzneimittel aus dem Internet bergen können. »Das sehen wir als unsere Aufgabe an.« Er vermute aber, dass viele Bürger überhaupt nicht wissen, dass Arzneimittelversand in Österreich verboten ist und auch dem Besteller eine Geldstrafe droht, wenn der Versand entdeckt wird.

 

Dass Patienten aus Scham nicht in eine Apotheke gehen und »heikle« Medikamente lieber anonym im Internet bestellen, sei nicht akzeptabel, sagte DPhG-Präsident Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz. »Wir brauchen einen offenen Umgang mit sensiblen Themen, und dieser Dialog muss von den Fachleuten getragen werden.«

 

In der legalen Vertriebskette tauchen in Deutschland vereinzelt gefälschte Arzneimittel auf. In Österreich sei dies noch nicht passiert, sagte Hochstöger. Dies sei womöglich ein Problem der Prüfung. Der Apotheker geht von einer »hohen Dunkelziffer« aus.

 

Schubert-Zsilavecz begrüßte die Regelungen der EU-Fälschungsrichtlinie, die im Juli in Kraft trat, da diese die Latte für die Fälscher sehr hoch lege. Besondere Probleme erwartet er, wenn diese den Markt der Biosimilars für sich entdecken. Hier »falsch« und »echt« zu unterscheiden, erfordere einen enormen analytischen Aufwand.

 

Mehr zur Tagung von DPhG und ÖPhG lesen Sie in den Ressorts Pharmazie und Verbände. / 

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