Pharmazeutische Zeitung online
Preisverordnung

Urteil im Oktober

21.09.2016  09:08 Uhr

Von Daniel Rücker / Der 19. Oktober wird für die Apotheker in Deutschland ein wichtiger Termin: An diesem Tag wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung zur deutschen Arzneimittelpreisverordnung verkünden.

Dabei geht es darum, ob das Rx-Boni-Verbot gegen die europarechtlich geregelte Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU verstößt, weil es auch für ausländische Versandapotheken gilt, wenn diese Rx-Arzneimittel nach Deutschland versenden.

Initiiert hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Vorlage an den EuGH. Auslöser war ein Verfahren zwischen der Deutschen Parkinsonvereinigung und der Wettbewerbszentrale. Die Parkinsonvereinigung hatte von dem Versender Doc Morris Rabatte für ihre Mitglieder auf verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten und damit gegen deutsches Preisrecht verstoßen.

 

Der Ausgang des Vorlageverfahrens ist offen. Die Apotheker setzen darauf, dass der EuGH bei seiner bisherigen Rechtsprechung bleibt und die Preisverordnung als legitimes Instrument des Gesundheitsschutzes bewertet. So haben auch die obersten deutschen Gerichtshöfe in den vergangenen Jahren geurteilt. Gegen einen positiven Ausgang des Verfahrens spricht der Schlussantrag des für dieses Verfahren zuständigen Generalanwalts Maciej Szpunar, der einen Widerspruch zwischen europäischem und deutschem Recht sieht. /

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