Pharmazeutische Zeitung online
Hilfsmittel

Höhere Kosten und mehr Bürokratie

21.09.2016  09:08 Uhr

Von Daniel Rücker / Die ABDA ist mit dem Regierungsentwurf zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) nur mäßig zufrieden. Sie bezweifelt, dass die geplanten Regelungen tatsächlich geeignet sind, die Qualität der Versorgung zu verbessern.

Die Apotheker begrüßen in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des HHVG zwar das Ziel, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu stärken. Zahlreiche Regelungen halten sie allerdings für kon­traproduktiv. So befürchtet die Standesvertretung etwa, dass die vom Gesetzgeber geplante Änderung des Präqualifizierungsverfahrens »erhebliche Unruhe in ein funktionierendes System bringt«. Das geltende Präqualifizierungsverfahren gewährleiste, dass die dafür zuständigen Stellen ihren Aufgaben neutral und effektiv nachkommen könnten, heißt es in der Stellungnahme. Die im Entwurf vorgesehene Zertifizierung über eine nationale Akkreditierungsstelle hält die ABDA für keine Verbesserung. In der Konsequenz falle dann das vor fünf Jahren eingeführte Verfahren weg. Damit müssten sich alle Beteiligten auf neue Verfahrensabläufe einstellen und mit höheren Kosten rechnen.

Preis weiter entscheidend

 

Positiv sieht die Bundesvereinigung, dass bei Ausschreibungen künftig auch Verträge mit mehreren Anbietern möglich sein sollen. Da dies aber nicht zwingend vorgeschrieben ist, befürchtet sie angesichts des Spardrucks der Kassen, dass auch weiterhin «Preis und Kosten die entscheidenden Kriterien bleiben werden«. Künftig sollen zwar weitere Zuschlagskriterien maßgeblich sein, wie etwa die Qualität der Versorgung. Die im Gesetz geplante Gewichtung von 40 Prozent reiche jedoch nicht aus, so die Kritik. Zudem sei die Liste der Zusatzkriterien nicht abgeschlossen, was den Kassen einen erheblichen Spielraum in der Definierung neuer Kriterien gebe. Die Versorgungsqualität verbessere dies nicht. Die ABDA fordert deshalb, dass Kostenträger und Leistungserbringer Verträge abschließen über die Details einer wohnortnahen Hilfsmittelversorgung inklusive Preis, Beratung und Qualität. Dabei soll das Preisniveau so gestaltet sein, dass Patienten keine Mehrkosten übernehmen müssen.

 

Wichtig ist für die ABDA die Pflicht der Leistungserbringer, ihre Patienten ausreichend zu beraten. Dies sei ein zentrales Element der Hilfsmittelversorgung, heißt es. Deshalb sehen die Apotheker die im Gesetz vorgesehene Überprüfung der Leistungserbringer positiv. Die Bundesvereinigung macht aber auch deutlich, dass deren Mitwirkungspflichten endlich sein müssten. Dies gelte vor allem für eine Reihe von Dokumentationspflichten. Hier bemängelt sie den erheblichen bürokratischen Mehraufwand.

 

Nicht hinnehmen will die ABDA, dass das Gesetz zwar eine Aufsicht für Leistungserbringer vorsieht, nicht aber für die Krankenkassen. Diese hätten bekanntes Fehlverhalten der Leistungserbringer oftmals über einen langen Zeitraum toleriert, ohne einzuschreiten. Deshalb sollen Kassen in dem Gesetz verpflichtet werden, gegenüber der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde Auskunft über den Umfang ihrer Überwachungsmaßnahmen zu geben. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa