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Zuzahlungen

UPD bemängelt fehlende Aufklärung

16.09.2015  08:43 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Kostenübernahme von Arzneimitteln ist für Patienten häufig ein undurchsichtiges Feld. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in ihrem aktuellen Jahresbericht hin. Vor allem Festbeträge und Rabattverträge führen demnach oftmals zu Problemen.

Wie viel die Krankenkassen maximal für ein Arzneimittel bezahlen, bestimmen in Deutschland die Festbeträge. Meist müssen die Patienten zwischen 5 und 10 Euro aus eigener Tasche zuzahlen. Nur wenn ein Präparat mit seinem Preis mindestens 30 Prozent unter der Erstattungshöchstgrenze liegt, entfällt die Zuzahlung. Die Krankenkassen überprüfen die Festbeträge in regelmäßigen Abständen. Setzen sie die Erstattungsgrenzen dabei herab, müssen auch die Hersteller ihre Preise senken, wenn ein bislang zuzahlungsfreies Medikament diesen Status halten soll. Liegt der Preis für ein Arzneimittel über dem neuen Festbetrag, müssen die Patienten die Differenz zusätzlich zur ohnehin anfallenden Zuzahlung selbst tragen.

Nicht immer ziehen alle Pharmafirmen mit, wenn die Kassen die Festbeträge senken. Häufig müssen Patienten daher plötzlich für ein ihnen bekanntes Arzneimittel draufzahlen, das sie bislang immer kostenfrei erhalten haben. In den Apotheken führt das regelmäßig zu Diskussionen.

 

»Die Patienten verstehen die Mechanismen der Festpreisregelungen nicht und empfinden diese so, als würde ihnen eine medizinisch notwendige Leistung plötzlich vorenthalten«, schreibt die UPD in ihrem Bericht. »Hier gibt es einen breiten Aufklärungsbedarf.« Die Beratungsstelle kritisiert in diesem Zusammenhang auch eine mangelnde Kommunikation der Krankenkassen, da Patienten dort »nicht immer die Informationen und Unterstützung erhalten, die sie benötigen«.

 

Die UPD hat für ihren Jahresbericht rund 80 000 Beratungsgespräche aus dem Zeitraum zwischen April 2014 und März 2015 ausgewertet. Besonders häufig wendeten sich Patienten demnach mit Fragen zum Leistungsumfang der Krankenversicherung an die Berater (rund 23 200 Fälle), gefolgt von Anfragen zu den Themen Patientenrechte (15 100), Krankheitsbewältigung (10 700) sowie Rechnungen und Zuzahlungen (9300 Fälle).

 

Fragen zu Arzneimitteln stehen auf Platz fünfzehn der häufigsten Beratungsthemen (2700 Fälle). Dabei ging es etwa um Nebenwirkungen, Dosierung und Zusammensetzung bestimmter Präparate. Der aktuelle Jahresbericht ist nach sechs Jahren der letzte, den die gemeinnützige Gesellschaft UPD vorgelegt hat. Ab 2016 soll der private Anbieter Sanvartis den Auftrag zur gesetzlich vorgeschriebenen Patientenberatung übernehmen. /

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