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DocMorris

Verwaltungsgericht schließt Filiale

Datum 18.09.2006  11:28 Uhr

DocMorris

<typohead type="3">Verwaltungsgericht schließt Filiale

Von Daniel Rücker

 

Das hatten sich DocMorris-Chef Ralf Däinghaus und der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken anders vorgestellt: Seit vergangenen Donnerstag ist die Saarbrücker Filiale des niederländischen Versenders geschlossen. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hatte auf Antrag von drei Apothekern entschieden, dass das Ministerium die Filiale wieder schließen lassen muss.

 

Das Gericht geht davon aus, dass die Betriebserlaubnis für DocMorris die öffentlichen Apotheker benachteiligt. Die drei Apotheker sehen geringe Chancen für sich im Wettbewerb mit einer ausländischen Kapitalgesellschaft. Das Gericht macht in seiner Urteilsbegründung aber auch deutlich, dass es noch nicht in der Hauptsache entschieden hat. Zu klären sei, ob das deutsche Fremdbesitzverbot mit EU-Recht zu vereinbaren sei. Der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken hatte dies bezweifelt und seine Mitarbeiter angewiesen, DocMorris gegen geltendes deutsches Recht eine Betriebserlaubnis für die Filiale in Saarbrücken zu erteilen. Er stützte sich dabei auf das Gutachten des Münchner Rechtswissenschaftlers Professor Dr. Rudolf Streinz. Dieser kam zu dem Schluss, dass das deutsche Fremdbesitzverbot gegen die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU verstößt. Die ABDA hatte dies von Beginn an bezweifelt.

 

Das Verwaltungsgericht teilt die zentrale Aussage des Streinz-Gutachtens ebenfalls nicht. Das Gutachten stützt sich im Wesentlichen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen das griechische Fremdbesitzverbot für Optikergeschäfte. Streinz hatte behauptet, dieses Urteil sei ohne Abstriche auf deutsche Apotheken zu übertragen. Die Richter in Saarlouis stellen dagegen fest: »Eine ausdrückliche Entscheidung des EuGH zur Vereinbarkeit der einschlägigen deutschen apothekenrechtlichen Vorschriften mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht gibt es bisher noch nicht.«

 

Das Gericht verweist in seiner Begründung auch auf das Leitbild des »Apothekers in seiner Apotheke« und der damit verbundenen Ablehnung, die wirtschaftliche Leitung von der gesundheitlichen zu trennen und die Arzneimittelversorgung für Kapitalgesellschaften zu öffnen. Daran habe die Bundesregierung bislang festgehalten. Deshalb bestehe auch ein erhebliches öffentliches Interesse, dass sich deutsche Behörden danach richten, bis in einem Hauptsacheverfahren geklärt sei, ob das Fremdbesitzverbot gegen EU-Recht verstößt. Die fachgerechte Versorgung mit Arzneimitteln sei ein hohes Rechtsgut, mit dem nicht leichtfertig umgegangen werden dürfe. Die ausführliche Urteilsbegründung finden Sie hier.

 

Neben den drei Saarbrücker Apothekern hatten auch die Apothekerkammer des Saarlandes sowie der Deutsche Apothekerverband beim Verwaltungsgericht gegen die Betriebserlaubnis für DocMorris geklagt. Ihre Anträge wurden vom Verwaltungsgericht jedoch abgelehnt, weil sie nicht befugt sind.

 

Dennoch ist die ABDA mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zufrieden. ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf sagte: »Dies ist ein wichtiger Etappensieg für die Apotheker und zugleich ein Sieg für die Rechtsstaatlichkeit.« Die Erteilung der Betriebserlaubnis gegen deutsches Recht sei ein bisher einmaliger Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte, mit dem sich die Verwaltung über den Willen des parlamentarischen Gesetzgebers hinwegsetzte. Dem habe das Gericht nun Einhalt geboten.

 

Auch der Präsident der saarländischen Apothekerkammer, Manfred Saar, begrüßte die Entscheidung: »Das Urteil bietet endlich Rechtssicherheit.« Er lobte die unabhängige Entscheidung des Gerichts. Allerdings sei die einstweilige Verfügung nur ein Teilerfolg, da der Ausgang des Hauptsacheverfahrens weiterhin offen ist. Positiv sei, dass nun Zeit bleibe, den Sachverhalt in Ruhe zu betrachten.

 

Preiswürdige Qualität

 

Saar sieht aber auch einen erheblichen öffentlichen Druck auf die Apotheker. DocMorris sei es gelungen, sich als Billigapotheke zu profilieren. Auch wenn dies nicht stimme, im Durchschnitt böten die Niederländer ihr OTC-Sortiment nur wenige Prozent preiswerter an als deutsche Apotheken, müssten die Apotheker darauf angemessen reagieren. Es sei entscheidend, den Nutzen der Apotheke darzustellen und vom teuren Image wegzukommen. Das Ziel dürfe jedoch nicht die Discount-Apotheke sein, sondern die »preiswürdige Qualität«.

 

Positiv äußerten sich auch verschiedene Apothekerkammern und -verbände. So sagte der Präsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Hans-Günter Friese, nur eine inhabergeführte Apotheke gewährleiste eine wohnortnahe Versorgung mit dem vollen Sortiment an Medikamenten und der nötigen Beratung. Und der Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Hessen, Ulrich Laut, freute sich, dass sich Hecken nun nicht mehr »hinter europarechtlichen Argumenten verstecken« kann. Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten begrüßte, dass der Trend zur »hemmungslosen Liberalisierung« im Gesundheitswesen gestoppt sei.

 

Weitaus weniger euphorisch nahm Hecken, der im Saarland auch für die Justiz zuständig ist, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf. In für einen Justizminister unangemessener Form kritisierte er den Richterspruch. Er sei »in der Sache falsch«. Das Gericht habe sich mit der Argumentation des Ministeriums nicht ausreichend auseinandergesetzt. Es stütze sich allein auf deutsches Apothekenrecht und lasse Europarecht außer Acht. Ähnlich argumentiert auch der um seine Filiale gebrachte niederländische Versender. »Dies ist eine einsame Entscheidung eines Verwaltungsgerichts. Als wir den Versandhandel starteten, gab es zahlreiche Richtersprüche gegen uns. Am Ende haben wir uns doch durchgesetzt«, sagt DocMorris-Chef Ralf Däinghaus. Er und Hecken kündigten an, durch alle Instanzen zu gehen.

 

Im Gegensatz zu früheren Entscheidungen gegen DocMorris müssen die Niederländer in diesem Fall damit leben, dass die gerichtliche Anordnung auch umgesetzt wird. Die illegale Filiale ist geschlossen. Wie lange, das ist noch nicht abzusehen. DocMorris klagt gegen die Schließung seiner einzigen deutschen Filiale in Saarbrücken. Die Klage (Az.: 3 K 378/06) richte sich gegen einen entsprechenden Bescheid des saarländischen Gesundheitsministeriums, teilte das Verwaltungsgericht des Saarlandes am Freitag in Saarlouis mit. Wie das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis mitteilte, hat das Ministerium seinerseits gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Klage eingereicht.

 

DocMorris-Chef Däinghaus gibt sich unverdrossen optimistisch. Er rechne bereits in wenigen Tagen mit der Wiedereröffnung. Den Angestellten in Saarbrücken werde deshalb vorerst nicht gekündigt. Ob Däingshaus' Optimismus begründet ist, ist allerdings keineswegs sicher. Das Oberverwaltungsgericht wird zwar in den kommenden Wochen über die Beschwerde gegen die Schließung entscheiden. Heckens Pöbeleien gegen die Richter am Verwaltungsgericht dürften seine Chancen aber kaum verbessert haben.

 

Lehnt das OVG die Beschwerde ab, dann muss DocMorris wahrscheinlich langfristig von seiner Filiale Abschied nehmen. Im Hauptsacheverfahren wird das Verwaltungsgericht wahrscheinlich den Europäischen Gerichtshof anrufen. Eine endgültige Entscheidung dürfte dann kaum vor 2008, vielleicht auch erst 2009 kommen. Bis dahin bliebe die Filiale dann auf jeden Fall geschlossen.

 

Die Apotheker und ihre Mitarbeiter wird es freuen. Nach der Eröffnung der Filiale hatten viele bereits am Rechtsstaat gezweifelt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat nun verdeutlicht, dass es um das deutsche Rechtssystem so schlecht nicht steht.

Kommentar: Standfeste Richter

Na also. Es gibt ihn also doch noch, den Rechtsstaat. DocMorris musste seine Filiale in Saarbrücken schließen. Jetzt stimmt die Reihenfolge wieder. Erst entscheiden Gerichte, ob das deutsche Fremdbesitzverbot gegen EU-Recht verstößt. Nur wenn dies so ist, darf die niederländische Kapitalgesellschaft in Deutschland eine Apotheke eröffnen.

 

Der saarländische Minister für Gesundheit und Justiz, Josef Hecken, ist mit seinem Versuch, das deutsche Apothekengesetz im Alleingang auszuhebeln, bis auf Weiteres gescheitert. Und er zeigt sich, obwohl seine Niederlage bislang noch nicht einmal endgültig ist, schon jetzt als schlechter Verlierer. Rüde kritisierte er das Urteil als falsch. Die Richter hätten sich nicht mit den entscheidenden Fragen auseinandergesetzt. Sie stützen sich allein auf deutsches Recht - für deutsche Richter eigentlich kein völlig unangemessener Ansatz.

 

Um 180 Grad gedreht hat sich Hecken bei der allgemeinen Bewertung von Eilverfahren. Als das Landgericht vor sechs Wochen ablehnte, eine einstweilige Verfügung gegen DocMorris zu erlassen, sprach er in einer Pressemeldung noch von einer Entscheidung pro DocMorris. Über die aktuelle Anordnung des Verwaltungsgerichts lässt er dagegen verbreiten, es lasse die Entscheidung in der Hauptsache offen. Das stimmt natürlich. Bezweifelt werden muss dagegen, dass diese Wendung auf einen Erkenntniszuwachs zurückzuführen ist.

 

Hecken, das zeigen seine Reaktionen, ist der Rechtsstreit extrem wichtig. Es geht ihm dabei nicht um die Klärung einer Rechtsfrage, sondern um Sieg oder Niederlage. Er agiert nicht als Minister, sondern als Partei. Zum Glück gibt es im Saarland Richter, die sich davon nicht beeindrucken lassen. Die Standfestigkeit der Richter lässt auf eine unvoreingenommene Entscheidung in der Hauptsache hoffen.

 

Daniel Rücker

Stellvertretender Chefredakteur

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