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BfArM soll erneut über Pille danach entscheiden

10.09.2013  17:02 Uhr

Von Ev Tebroke / Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll in Bezug auf die Rezeptpflicht der Pille danach eine neue Bewertung vornehmen.  

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Behörde angewiesen, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht im Januar 2014 zu setzen. Das sagte ein Sprecher des BMG.

 

Über die Frage, ob Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sein sollen, wird seit Längerem diskutiert. Bereits im Jahr 2003 hatte sich der Sachverständigenausschuss für eine Freigabe ausgesprochen. Zuletzt hatte der Bundesrat in einer Entschließung die Regierung dazu aufgefordert, bei der nächsten Anpassung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) die Pille danach aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

 

Vor einer Änderung der AMVV ist nach Angaben des BMG nun eine erneutes Ausschuss-Votum nötig, da sich die heute verfügbaren Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel in Dosierung und Einnahmemodus von den im Jahr 2003 bewerteten unterscheiden. Auch müsse sorgsam geprüft werden, inwieweit zeitgleich auch sozialrechtliche Vorschriften anzupassen sind. Der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen, dass die Krankenkassen die Kosten für die Pille danach für Frauen bis zum 20. Lebensjahr auch nach einer möglichen Freigabe übernehmen. Und auch die Frage eines möglichen Werbeverbotes für rezeptfreie Notfallkontrazeptiva muss laut BMG abschließend geprüft werden. /

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