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Umsetzung

»Eine Modellregion ist zu wenig«

13.09.2011  17:36 Uhr

Von Daniel Rücker / Die Apotheker freuen Sich darüber, dass die Bundesregierung das Medikationsmanagement ins Versorgungsstrukturgesetz aufnehmen will. ABDA-Vizepräsident Friedemann Schmidt sieht in der Umsetzung noch in einigen Punkten Verbesserungsbedarf.

PZ: Die Koalition will über einen Änderungsantrag das Medikationsmanagement in das GKV-Versorgungsstrukturgesetz einbringen. Waren Sie darüber informiert?

 

Schmidt: Wir sind natürlich schon seit einiger Zeit im Gespräch mit den Gesundheitspolitikern über das ABDA-KBV-Modell, also über die Verbesserung der Qualität in der Arzneimittelversorgung. Deshalb freut es uns natürlich, dass Union und FDP dies nun aufgegriffen haben. Warum dies aber gerade jetzt geschehen ist und woher die Formulierungshilfe kommt, kann ich Ihnen nicht sagen.

 

PZ: Sind Sie denn mit dem zufrieden, was in der Formulierungshilfe steht?

Schmidt: Es ist schon ein Erfolg, das die Regierung unser Konzept aufgegriffen hat. Das gilt umso mehr, als im Formulierungsvorschlag die Ziele und die Methoden in unserem Sinne beschrieben sind. Es geht uns vor allem um die Behandlung der chronisch kranken Menschen, es geht aber auch um die Umsetzung eines Medikationskataloges. Darin sind wir uns mit der Bundesregierung einig.

 

PZ: Gibt es noch Punkte, bei denen Sie sich Änderungen wünschen?

 

Schmidt: Wir sind nicht ganz zufrieden mit der Umsetzung. Wir glauben, dass eine Modellregion zu wenig ist, wenn wir unser Konzept möglichst schnell einführen wollen. Wir meinen auch, dass die Bundesebene von Ärzten und Apothekern stärker einbezogen werden sollte, auch deshalb, weil der Medikationskatalog nach meiner Überzeugung bundesweit gelten müsste. Es ergibt keinen Sinn, einen auf der Basis von evidenzbasierter Medizin entwickelten Katalog nur in den Modellregionen anzuwenden, wenn er überall zu einer Verbesserung der Therapie führen könnte. Außerdem haben wir Sorge, dass der in der Formulierungshilfe skizzierte Modellversuch zu bürokratisch werden könnte. Ganz wichtig ist auch, dass der Anspruch der Versicherten auf das Medikationsmanagement in das Gesetz kommt.

 

Es fehlen uns außerdem noch konkrete Vorstellung zur Honorierung. Es ist klar, dass es bereits in der Erprobung eine Honorierung geben muss. Erbrachte Leistungen müssen direkt honoriert werden. Eine vage Ankündigung, die Leistungserbringer an den Einsparungen zu beteiligen, reicht nicht. Hier bleibt die Formulierungshilfe diffus.

 

PZ: In den Medien und auch von manchen Politikern wurde der Medikationskatalog in eine Positivliste umgedeutet. Ist das richtig?

 

Schmidt: Nein, ganz sicher nicht. Das ist ein Missverständnis. Im Gegensatz zur Positivliste hat der Medikationskatalog eher Empfehlungscharakter. Der Arzt soll sich daran halten. Er darf aber auch davon abweichen. Wir sind nicht auf dem Weg in die Listenmedizin.

 

PZ: Es sind bereits einige Modellregionen für die Erprobung im Gespräch. Können Sie dazu Näheres sagen?

 

Schmidt: Es ist gut, dass es schon heute Regionen gibt, die Modellregion werden wollen. Die Kollegen in Westfalen-Lippe haben dies ja bereits deutlich gemacht. Für endgültige Entscheidungen ist es aber sicher noch zu früh. Wir müssen erst einmal abwarten, wie die Formulierungen im Gesetz am Ende ausfallen werden.

 

PZ: Die Reaktionen von Industrie und Kassen sind negativ. Hat Sie das überrascht?

 

Schmidt: Nein, das sind die üblichen Reflexe. Ich glaube, dass die Reaktion der Industrie auf dem Missverständnis über den Medikationskatalog beruht. Das müsste sich aufklären lassen. Wie gesagt, er ist keine Positivliste.

 

Die Vorbehalte von Magnus von Stackelberg sind ebenfalls nicht neu. Auf der anderen Seite gibt es aber Krankenkassen, etwa die AOKplus in Sachsen und Thüringen, die viel Sympathie für einen Modellversuch haben. Grundsätzlich wissen die Krankenkassen ganz genau, dass sie auf dem Feld der Complianceförderung aktiv werden müssen. Alle Fachleute wissen genau, dass es hier für alle Beteiligten noch sehr viel zu tun gibt. /

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