Pharmazeutische Zeitung online
Palliativversorgung

Verbände stellen Charta vor

13.09.2010  21:34 Uhr

Von Daniela Schierhorn, Berlin / Die Zahl schwerstkranker Menschen steigt. Die Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer sowie die umfassende palliativmedizinische Versorgung unheilbar kranker Menschen sind eine große gesellschaftliche Herausforderung. Ärztliche Verbände haben deshalb die »Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen« entwickelt. Die ABDA hat sich an dieser Aufgabe beteiligt.

Gegenwärtig sterben jährlich etwa 800 000 Menschen in Deutschland. Obwohl sich nach Angaben des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes (DHPV) etwa 95 Prozent der Bevölkerung wünschen, ihre letzte Lebensphase zu Hause zu verbringen, sterben tatsächlich rund 70 Prozent in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Mit dem Ziel, die Situation schwerstkran­ker und sterbender Menschen zu verbes­sern, wurde am 8. September 2010 in Berlin die »Charta zur Betreuung schwerst­kranker und sterbender Men­schen« vorgestellt. Die Charta entstand auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Bundes­ärzte­kammer (BÄK) und des DHPV in einem zwei Jahre währenden Prozess mit etwa 50 beteiligten Institutio­nen und Verbänden. In fünf Leitsätzen und Erläu­terungen werden Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarf für die Hospiz- und Pallia­tivversorgung in Deutschland formuliert. Da auch Apotheker zunehmend Aufgaben in der palliativmedizinischen Versorgung übernehmen, hat die ABDA die Charta mitentwickelt.

 

Eine zentrale Forderung der Charta ist es, allen schwerstkranken und sterbenden Menschen ein Sterben unter würdigen Bedingungen entsprechend ihren Vorstellungen und Wünschen für diese letzte Lebensphase zu ermöglichen. Dazu gehört, Sterben als Teil des Lebens und Sterbende als Teil ihrer Familie und des sozialen Umfelds zu akzeptieren. Nur so kann verhindert werden, dass das Sterben zunehmend aus familiären, nachbarschaftlichen und sozialen Zusammenhängen herausgelöst und in Krankenhäuser oder stationäre Pflegeeinrichtungen ausgelagert wird.

 

Die Charta formuliert das Recht jedes schwerstkranken Menschen auf eine adäquate Symptom- und Schmerzbehandlung, eine umfassende pflegerische Versorgung sowie psychosoziale und spirituelle Begleitung. Dazu müssen stationäre und ambulante Hospiz- und Palliativversorgungsstrukturen weiter bedarfsgerecht ausgebaut und vernetzt werden.

 

Da die meisten Patienten in ihrem häuslichen beziehungsweise einem vertrauten Umfeld sterben möchten, sind vorrangig die ambulanten Strukturen weiter zu entwickeln. Dies betrifft einerseits die Strukturen der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV). Diese stellen für die meisten Patienten die häusliche Versorgung sicher und erfordern eine enge Abstimmung zwischen allen beteiligten ambulanten Diensten und Berufsgruppen. In vielen Palliativnetzwerken gehören neben Haus- und Fachärzten, Pflegekräften und ambulanten Hospizdiensten auch Apotheker, Seelsorger, Psychologen und Physiotherapeuten dazu.

 

Andererseits besteht auch bei der Umsetzung der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Handlungsbedarf. Bereits seit dem 1. April 2007 hat gemäß § 37b SGB V jeder Versicherte bei besonderem Versorgungsbedarf einen Anspruch auf SAPV. Der dazu erforderliche Abschluss von Verträgen erfolgte bislang bei Weitem nicht flächendeckend: Schätzungen gehen von 80 000 versorgungsbedürftigen SAPV-Patienten jährlich aus. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seinem Bericht über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie hingegen nur 2600 bewilligte Leistungsfälle für das Jahr 2009 erfasst.

 

Die Charta fordert zudem von allen Behandelnden und Betreuenden eine angemessene und reflektierte Haltung im Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen sowie spezifisches Fachwissen. Apotheker können sich durch die 40-stündige Zertifikatfortbildung »Palliativpharmazie – Der Apotheker als Teil des Palliative Care Teams« entsprechend fortbilden. Das Curriculum wurde 2008 von der Bundesapothekerkammer entwickelt und bereits in vielen Landesapothekerkammern angeboten. /

Internet-Adressen

Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
www.charta-zur-betreuung-sterbender.de

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V.
www.dgpalliativmedizin.de

Arbeitsgemeinschaft SAPV
www.ag-sapv.de

Wegweiser Hospiz- und Palliativmedizin
www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de

Deutscher Hospiz- und Palliativ-Verband
www.hospiz.net

Deutsche Hospiz Stiftung
www.hospize.de

 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa