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Rezeptur

Galenische Plausibilitätsprüfung an einem Beispiel erklärt

Datum 14.09.2010  15:18 Uhr

Von Antje Lein / Die wichtigsten Inhalte der Plausibilitätsprüfung einer Rezeptur sind in der BAK-Leitlinie »Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel« angegeben. Das Beispiel einer dermatologischen Kombinationsrezeptur aus der Praxis zeigt Überlegungen und Ergebnisse einer solchen Überprüfung.

Die Plausibilitätprüfung der unten aufgeführten Verordnung führt zunächst über die Sinnhaftigkeit der Rezeptur für die Anwendung. Sie kann nur dann einwandfrei beurteilt werden, wenn eine aussagefähige Gebrauchsanweisung angegeben ist oder dem Patienten bekannt ist. Es ist deshalb vor Rückfrage beim Arzt gegebenenfalls sinnvoll, den Patienten gleich bei Entgegennahme des Rezeptes danach zu fragen.

Verordnung

Acid. salicylicum 2,5

Triamcinolon 0,05

Oleum olivarum ad 50,0

 

1x tgl. auf die Kopfhaut auftragen

Im vorliegenden Fall berichtet er von einer Entzündung auf der Kopfhaut und von Schuppenbildung. Externsteroide sind Standardtherapeutika in der Behandlung entzündlicher Dermatosen. Gehen diese mit einer Schuppung einher, wie dies zum Beispiel bei der Psoriasis vulgaris häufig der Fall ist, ist die Anwendung eines Keratolytikums angezeigt.

Salicylsäure kann die Penetration von Externsteroiden in die Haut fördern. Unerwünschte Wirkungen werden an der Kopf­haut hierdurch aber kaum beobachtet. Im Ergebnis ist die Wirkstoffkombination für die Anwendung und die Darrei­chungsform plausibel.

 

Rezepturformel und Bedenklichkeit

 

Die Rezepturformel ist vollständig, bei Bezeichnung des Externsteroides jedoch unklar. Triamcinolon ist auf der Haut sehr viel schwächer wirksam als das lipophilere Triamcinolon­acetonid. In Rezepturen für die kutane Applikation findet daher das Triamcinolonacetonid Verwendung. In gleicher Weise gilt dies auch für Betamethason und Betamethason-17-valerat beziehungsweise Clobetasol und Clobetasolpropio­nat. Detaillierte Erläuterungen zur Lokalwirksamkeit der verschiedenen Substanzen sind in den entsprechenden NRF-Rezepturhinweisen nachzulesen.

 

Die Stellungnahme der Arzneimittelkommission zu bedenk­lichen Arzneimitteln (vgl. NRF Tab. I.5.-2) gibt Auskunft über Stoffe, die in Rezepturen nicht verarbeitet werden dürfen. Solche sind jedoch nicht verordnet und auch als umstritten gelten sie nicht. Alle Bestandteile sind mit aktuellen Prüfzertifikaten gemäß Europäischem Arzneibuch erhältlich.

Konzentration und Konservierung

 

In den Tabellen für die Rezeptur (Beilage zum NRF 2009) können die therapeutisch üblichen Konzentrationen für zahlreiche dermatologische Wirkstoffe nachgeschlagen werden. Salicylsäure wird für die milde Keratolyse ein- bis 10-prozentig angewendet, Triamcinolonacetonid 0,025- bis 0,1-prozentig. Beide Wirkstoffe sind in der richtigen Konzentration verordnet. Ein Konservierungsmittel muss nicht zugesetzt werden, weil die Rezeptur wasserfrei und damit mikrobiell kaum anfällig ist. Zudem hat Salicylsäure selbst antimikrobielle Eigen­schaften.

 

Kompatibilität

 

Problematisch ist die Löslichkeit der Wirkstoffe in nativem Olivenöl. Salicylsäure ist darin bei Raumtemperatur nur zu 2,5  Prozent löslich. Selbst wenn sie zunächst unter Erhitzen in Lösung geht, fällt sie beim Erkalten wieder aus. Bei längerer Lagerung wächst sie in langen Kristallnadeln aus und das Sediment verbackt. Die Rezeptur kann so nicht zur Anwendung kommen. Auch das Triamcinolonacetonid ist nicht ausreichend öllöslich. Die Herstellung als Suspension ist ohne standardisierte Vorschrift nicht zu vertreten. Um die Instabilität zu vermeiden, müssen für beide Wirkstoffe geeignete Lösungsmittel ausgewählt werden, die darüber hinaus auch miteinander mischbar sind. Die Löslichkeit von Salicylsäure in unterschiedlichen Ölen wurde im NRF-Laboratorium überprüft und ist in den Rezepturhinweisen »Salicylsäure zur Anwendung auf der Haut« in einer Übersicht aufgeführt. Soll das Olivenöl beibehalten werden, muss es mit Rizinusöl kombiniert werden. Bestenfalls soll es aber durch das Octyldodecanol ersetzt werden, das im Vergleich zu fetten Ölen als oxidationsstabil gilt. Das Steroid kann in 2-Propanol gelöst werden. Umgesetzt ist das in der standardisierten Rezeptur NRF 11.134. Salicylsäure-Öl 2 % / 5 % / 10 % mit Triamcinolonacetonid 0,1 %. Sie ist dem Arzt in erster Priorität vorzuschlagen.

Checkliste zur Plausibilitätsprüfung der vorgestellten Rezeptur mit Notizen

Prüfparameter ja nein Maßnahme
Darreichungsform/Gebrauchsanweisung bekannt? x keine, Anwendung bekannt
Rezepturformel bekannt/rationale Wirkstoffkombination? (x) Kombination in Ordnung, aber Triamcinolon nicht kutan wirksam, Ersatz durch Triamcinolonacetonid, Arztrücksprache
Bedenkliche, umstrittene Bestandteile enthalten? x keine
Ausgangsstoffe mit Prüfzertifikat erhältlich? x keine
Konzentration der Wirkstoffe plausibel? x keine, Konzentrationen therapeutisch üblich
Rezeptur konserviert? x kein Konservierungsmittelzusatz notwendig, da wasserfrei
Inkompatibilitäten/Instabilitäten? x Salicylsäure begrenzt in Olivenöl löslich (2,5 Prozent), Triamcinolonacetonid nicht öllöslich, standardisierte Rezeptur verfügbar (NRF 11.134.), Arztrücksprache siehe oben
Aufbrauchsfrist bekannt? x Abbildung I.4.-1 im NRF (Fall 1) – standardisierte Rezeptur, Tabelle I.4.-3.

Eine zweite Variante kann ein abwaschbares Öl sein. Der Rezeptur wird zu diesem Zweck ein Tensid (Macrogol-4-laurylether) zugesetzt. Enthalten sind in diesem Fall: 5,0 g Salicylsäure; 0,1 g Triamcinolonacetonid; 9,9 g 2-Propanol; 10,0 g Macrogol-4-laurylether und 75 g Octyl­dodecanol.

In wasserfreien Rezepturen sind pH-abhängige Instabilitäten praktisch nicht relevant. Zudem konnte an Kombina­tions­rezepturen mit Salicylsäure und Triamcinolonacetonid gezeigt werden, dass die Säureempfind­lichkeit des Steroides bei Herstellung im Rezeptur­maßstab für einen üblicherweise be­grenz­ten Aufbrauchszeitraum nicht relevant ist.

 

Aufbrauchsfrist

 

Die Aufbrauchsfrist ist bei Herstellung der standardisierten Rezeptur bereits festgelegt. Sie ist der Tabelle I.4.-3 in den Allgemeinen Hinweisen I.4. des NRF zu entnehmen. Die Entscheidung für das abwaschbare Öl ändert die Beurteilung nicht, siehe Abwaschbares Salicylsäure-Öl NRF 11.85.

 

Das im Artikel vorgestellte Beispiel zeigt, dass bei freien Rezepturen nicht nur Analogien zu standardisierten Formeln hergestellt werden, sondern frei komponierte Zu­bereitungen auch durch geprüfte ersetzt werden können. Das pharmazeutische Personal kann einen wichtigen Beitrag leisten, den Standardisierungsgrad zu erhöhen: Erstens sollte es publizierte Vorschriften wie die des NRF beim Arzt bekannt machen. Zweitens sollte es plausible Rezepturen aus der Praxis, wie die abwaschbare Variante, zur Monographierung im NRF vor­schlagen. / 

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