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Versandhandel

Bundesratsausschüsse vertagen die Entscheidung

09.09.2008  17:17 Uhr

Versandhandel

<typohead type="3">Bundesratsausschüsse vertagen die Entscheidung

Von Brigitte M. Gensthaler und Daniel Rücker

 

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat am 3. September keine Entscheidung über die Initiative der Freistaaten Bayern und Sachsen zum Versandhandelsverbot von rezeptpflichtigen Arzneimitteln getroffen. Diesem Vorbild folgte der Wirtschaftssauschuss am Folgetag: Die Beratung wurde vertagt.

 

Den Ausschüssen lagen zwei Drucksachen vor, die beide dasselbe Ziel verfolgen: den seit 2004 erlaubten Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln (Rx) wieder zu verbieten. Dazu hatte Bayern einen Entschließungsantrag eingereicht, dem die Freistaaten Sachsen und Thüringen beigetreten sind. Sachsen hat zudem einen Gesetzesentwurf zur Rückführung des Arzneimittelversands in den Bundesrat eingebracht, den wiederum der südliche Freistaat nachdrücklich unterstützt.

 

Sachsen hat den anderen Weg mit klarer Absicht gewählt: Ein Gesetzentwurf hätte größere politische Durchschlagkraft, weil er sich, sofern das Plenum der Länderkammer (also nicht nur der Ausschuss) mehrheitlich zustimmt, direkt an den Bundestag richtet und das Anliegen dort weiterberaten wird. Mit einem positiv verabschiedeten Entschließungsantrag dagegen fordern die Länder die Bundesregierung zum Handeln auf. Was bei der derzeitigen politischen Konstellation vermutlich kaum im Sinne der Apotheker geschehen würde.

 

Wie aus Kreisen der Länderkammer zu erfahren war, wurden beide Drucksachen in beiden Ausschüssen vertagt. Die Antragsteller oder auch jedes andere Bundesland können die Diskussion jedoch wieder auf die Tagesordnung setzen lassen. Allerdings ist anzunehmen, dass dies nicht vor der Landtagswahl in Bayern Ende September geschehen wird.

 

Nach Ansicht des bayerischen Gesundheitsministers Otmar Bernhard (CSU) soll die Initiative der Sicherheit der Verbraucher dienen und diese unter anderem vor gefälschten Produkten schützen. Der Minister sieht im Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln ein Sicherheitsrisiko für den Patienten, das schnellstens beseitigt werden müsse. Der Apotheker am Ort sei ein starkes Glied in der Kette der Arzneimittelsicherheit, auf das man nicht verzichten dürfe, aber die Beratung in den Apotheken müsse auch qualifiziert erfolgen. Bereits Anfang Juli hatte Bernhard daher dafür plädiert, in der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung klare Vorgaben zu verankern und die Novelle nicht »auf den Sankt-Nimmerleins-Tag« zu verschieben.

 

Mit der Rückführung des Versandhandels auf das europarechtlich gebotene Maß wollen die Bundesländer zwei Dinge erreichen: Kooperationen, in denen ein Drogeriemarkt als Bestell- und Abholstelle für eine Versandapotheke fungiert, soll der Garaus gemacht werden. Gleichzeitig soll die Gefahr verringert werden, dass über den Versandhandel gefälschte Arzneimittel nach Deutschland gelangen.

 

Nach Überzeugung der ABDA und ihrer Mitgliedsorganisationen ist dieses Ziel nur über ein generelles Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln möglich. Mit den europäischen Recht wäre dies zu vereinbaren. Im Jahr 2003 hatte der Europäische Gerichtshof lediglich das Verbot des Versandes von OTC-Arzneimitteln für nicht EU-konform erklärt. Eine Einschränkung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln sei dagegen aus Gründen des Gesundheitsschutzes legitim.

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