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Großhandel

Einspruch gegen Bußgeldbescheide

11.09.2006  13:28 Uhr

Großhandel

<typohead type="3">Einspruch gegen Bußgeldbescheide

Von Thomas Bellartz

 

Wie erwartet wehren sich die vom Bundeskartellamt mit Bußgeldern belegten vier größten deutschen Pharmagroßhändler gegen die Forderungen von insgesamt 2,4 Millionen Euro.

 

In einer Pressemitteilung bestätigte die Sanacorp Pharmahandel AG, dass sie am Montag Einspruch gegen den vom Bundeskartellamt erhobenen Vorwurf kartellrechtswidriger Absprachen eingelegt habe. Das Bundeskartellamt hatte Ende August Bußgeldbescheide gegen die vier größten deutschen Pharmagroßhändler und Personen des Managements dieser Unternehmen erlassen (siehe PZ 36/06).

 

Zur Last gelegt wurde dabei laut Sanacorp »die koordinierte Rückführung von Marktanteilen, die der Frankfurter Pharmagroßhändler Anzag aufgrund einer Anfang 2003 verfolgten Rabattoffensive gewonnen« hatte. Auch nach detaillierter Überprüfung der Begründung des Bußgeldbescheides ist man bei der Sanacorp der Auffassung, »dass die vom Bundeskartellamt erhobenen Beschuldigungen nicht tragfähig sind, sondern sich auf Vermutungen und die einseitige und falsche Interpretation von Indizien stützen«.

 

Aus Sicht des Unternehmens versäume es das Bundeskartellamt insbesondere, den Änderungen der wettbewerblichen Rahmenbedingungen, die sich in dem betreffenden Zeitraum aufgrund des »Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung« ergeben hätten, Rechnung zu tragen. ebenso wenig würden von Sanacorp im Ermittlungsverfahren vorgebrachte eindeutige Entlastungsbeweise angemessen berücksichtigt.

 

Eingeleitet wurde das Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamtes durch eine im November 2003 vorgenommene Durchsuchung der Büroräume mehrerer deutscher Pharmagroßhandlungen. Auch die Privaträume von Führungsverantwortlichen dieser Unternehmen wurden damals durchsucht.

 

Im Januar 2005 hatte das Bundeskartellamt den zeitlichen Rahmen seiner Ermittlungen erweitert, gleichzeitig aber laut Sanacorp-Mitteilung ursprünglich erhobene Vorwürfe nicht mehr weiter verfolgt.

 

Neben Phoenix und Gehe hatte bereits in der vergangenen Woche der Pharmagroßhändler Andreae-Noris Zahn (Anzag) Einspruch gegen die Strafe wegen verbotener Absprachen bei der Belieferung von Apotheken angekündigt. »Die Vorwürfe sind unbegründet«, sagte eine Unternehmenssprecherin. Eine weitere Stellungnahme gab es nicht.

 

Das Bundeskartellamt hatte gegen die vier Großhändler sowie sieben Verantwortliche Bußgelder in Höhe von 2,6 Millionen Euro verhängt. Die Kartellabsprache wurde laut Bundeskartellamt auf Führungsebene initiiert. Welche Vorstände beschuldigt werden, war nicht klar. Bei Anzag seien nicht alle drei Vorstände betroffen, sagte die Sprecherin.

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