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PrEP als Kassenleistung

G-BA äußert Bedenken

29.08.2018  10:49 Uhr

Von Stephanie Schersch / Mit der Präexpositionsprophylaxe als Kassenleistung möchte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) neue Wege in der HIV-Prävention gehen. Bei den Krankenkassen stoßen diese Pläne erwartungsgemäß auf Kritik. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss ist kritisch.

Mit dem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz sollen Kassenpatienten mit erhöhtem HIV-Infektionsrisiko Anspruch auf eine Präexpositionsprophylaxe (PrEP) erhalten. Neben der ärztlichen Beratung zählen dazu die erforderlichen Begleituntersuchungen und die Erstattung der entsprechenden Medikamente. Bei der PrEP nehmen HIV-negative Menschen ein Präparat gegen die Viruserkrankungen ein, um sich selbst vor einer Infektion zu schützen.

Während das Vorhaben in der Politik auf breite Zustimmung stößt, ist die Begeisterung im Lager der Krankenkassen eher gering. Die Pläne des Ministers nähmen »vom bisherigen Prinzip der Eigenverantwortlichkeit« in der HIV-Prävention Abstand, schreibt der Verband der Ersatzkassen (vdek) in einer Stellungnahme. Letztlich würden damit erfolgreiche Präventionsbemühungen untergraben. Natürlich haben die Kassen aber vor allem die Ausgaben im Blick. Dabei warnen sie vor einem erheblichen Kostenrisiko, da die für die PrEP zugelassenen Präparate »deutlich teurer sind als Kondome«. Hinzu kämen Ausgaben für ärztliche Untersuchungen und eine mögliche Behandlung, sollte es doch zu einer Infektion zum Beispiel mit einer anderen sexuell übertragbaren Erkrankung kommen.

 

Vorsichtige Bedenken äußert auch der Gemeinsame Bundesausschuss. Zwar lobt er den Vorstoß, Versicherten einen Anspruch auf ärztliche Beratung in der HIV-Prävention einzuräumen. Die Kostenübernahme für Arzneimittel zur PrEP durch die Kassen ist aus Sicht des Gremiums allerdings problematisch. So hätten gesetzlich Versicherte bislang grundsätzlich nur im Krankheitsfall Anspruch auf die Versorgung mit Arzneimitteln. Einzige Ausnahme sind dabei Impfstoffe im Rahmen von Schutzimpfungen. Würden die Kassen nun auch Arzneimittel zur PrEP übernehmen, stellt sich nach Meinung des G-BA schlichtweg die Frage, »warum in anderen Konstellationen zur Verhütung einer Erkrankung eine medikamentöse Prophylaxe sinnvoller Weise zum Einsatz kommen, aber nicht zulasten der GKV verordnet werden kann«. Der Anspruch auf eine medikamentöse PrEP könnte daher möglicherweise nicht ohne Folgen in weiteren Krankheitsbereichen bleiben.

 

Darüber hinaus sollte die Politik genauer definierten, wer Anspruch auf eine PrEP hat, fordert der G-BA. Im Gesetzentwurf ist bislang lediglich eine Altersgrenze von 16 Jahren verankert, genauere Details sollen demnach Kassen und Ärzte in gemeinsamen Verhandlungen bestimmen. Der G-BA hält es hingegen für sinnvoller, diese Definition »im Gesetz selbst vorzunehmen«. /

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