Pharmazeutische Zeitung online
»Datenklau«-Prozess

Anträge abgelehnt

29.08.2018  10:49 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Peu à peu entscheidet die Strafkammer über die Anträge der Verteidiger aus den letzten Monaten. Am vergangenen Freitag lehnten die Richter mehrere ab. Die Anwälte wollen sich demnächst dazu äußern.

Der Vorsitzende Richter verkündete am mittlerweile 25. Verhandlungstag im Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und Systemadministrator Christoph H. gleich mehrere Beschlüsse. Darin ging es unter anderem darum, Aufzeichnungen aus dem Landeskriminalamt (LKA) nachzufordern und weitere LKA-Mitarbeiter sowie den zuständigen Staatsanwalt Roland Hennicke zu vernehmen.

Fragen zu Ermittlungsdetails

 

Im Raum stand ebenfalls die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Fragen zu Ermittlungsdetails von damals beantworten muss. Das hatte Bellartz' Verteidiger, Professor Carsten Wegner, gefordert. Der Rechtsanwalt wirft dem Staatsanwalt nämlich mangelnde Aktenkenntnis vor. Auch dessen Besetzung hatte er bereits gerügt. Hennicke hatte erst kurz vor Prozessbeginn im Januar 2018 den Fall übernommen. Die Zuständigkeiten in der Behörde hatten gewechselt, und es hatte sich gezeigt, dass er nicht immer alle Details parat hatte. Bellartz und H. wird vorgeworfen, zwischen 2009 und 2012 gemeinsam brisante Daten im Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgespäht zu haben.

 

Die Richter lehnten alle Anträge ab. Sie sehen keine Auswirkungen auf die Schuld- oder Rechtsfolgenfrage. Zudem halten sie Hennicke für die richtige Besetzung. Nicht nachgehen wollen die Richter außerdem dem Antrag, eine Aktenvollständigkeitserklärung von der Staatsanwaltschaft einzuholen. Weil sich die Akte als lückenhaft he­rausgestellt hatte, verlangten die Anwälte Einsicht. Die Inhalte weiterer Anträge, über die das Gericht am Freitag entschied, sind inzwischen überholt.

 

Schließlich pochte Wegner wieder darauf, den ursprünglich für die Anklageschrift verantwortlichen Staatsanwalt zu befragen. Dadurch erhofft er sich Aufschluss darüber, wie nun eigentlich die dem LKA vorliegenden Dokumente in Bezug zu den Tatvorwürfen stehen. Wie er beteuert, seien nämlich weder in der persönlichen noch beruflichen Sphäre von Bellartz geheime E-Mails aus dem BMG sichergestellt worden. Weil Wegner durch die Besetzung der Verhandlung mit Hennicke weiterhin Nachteile für seinen Mandanten sieht, will er in der nächsten Sitzung am 17. September noch einmal zum Beschluss der Richter Stellung nehmen. /

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