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Aktuelle Impfempfehlungen

Neues von der STIKO

25.08.2015  15:27 Uhr

Von Annette Mende / Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert. Änderungen gibt es bei der Pneumokokken-Impfung im Säuglings- und Kleinkindalter, der Gelbfieber-Impfung, der Meningokokken-B-Impfung sowie bei der passiven Immunisierung gegen Windpocken.

Reif geborene Säuglinge sollen demnach künftig nur noch drei- statt viermal gegen Pneumokokken geimpft werden. Laut »Epidemiologischem Bulletin« sollen sie im Alter von 2, 4 und 11 bis 14 Monaten je eine Dosis eines Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs erhalten (DOI: 10.17886/EpiBull-2015- 001). Die STIKO betont, dass die Impfungen unbedingt im jeweils empfohlenen Alter erfolgen sollen. Für Frühgeborene gilt dagegen weiter das bisherige Impfschema mit vier Dosen, bei dem die zusätzliche Impfung im Alter von drei Monaten verabreicht wird. Hintergrund sind neue Daten, die eine Wirksamkeit des verkürzten Schemas bei reif Geborenen, jedoch nicht bei Frühgeborenen zeigen.

Relativ neue Daten liegen auch zur Gelbfieber-Impfung vor. Sie zeigen, dass eine einmalige Impfung gegen das Gelbfieber-Virus einen lebenslangen Schutz bietet. Die internationalen Gesundheitsvorschriften sehen daher nun keine Auffrischung mehr vor. Diese setzt die STIKO um, indem auch sie jetzt nur noch die einmalige Impfung vor Reisen in Endemiegebiete empfiehlt. In den betroffenen Regionen kann die Umsetzung der neuen internationalen Empfehlung laut STIKO jedoch noch bis Sommer 2016 dauern. So verlangen einige Staaten bei der Einreise nach wie vor den Nachweis der Auffrischung, wenn die Impfung länger als zehn Jahre zurückliegt. Eine Übersicht bietet die Weltgesundheitsorganisation.

 

Noch zu wenige Daten für eine generelle Empfehlung liegen der STIKO dagegen zum Meningokokken-B-Impfstoff Bexsero® vor, der in Deutschland seit Dezember 2013 verfügbar ist. Die Expertenkommission empfiehlt die Impfung jedoch ab sofort für immundefiziente Personen. Da das Risiko für eine invasive Meningokokken-B-Infektion je nach Grund der Immundefizienz unterschiedlich hoch ist, muss die Entscheidung für die Impfung von Fall zu Fall getroffen werden.

 

Eher marginal sind die Änderungen, die die Gabe von Varizella-Zoster- Immunglobulinen betreffen. Diese soll künftig auch bei Frühgeborenen und bis zu zehn Tage nach dem Kontakt mit dem Erreger erfolgen dürfen. /

 

Zur WHO-Übersicht der Länder, die einen Nachweis der Gelbfieber-Impfung verlangen (PDF, externer Link)

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