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Qualitätsinstitut

G-BA legt den Grundstein

27.08.2014  09:40 Uhr

Von Ev Tebroke, Berlin / Die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen steht im Zentrum einiger Regelungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vergangene Woche auf den Weg gebracht hat. So legte das Gremium den Grundstein für ein neues Qualitätsinstitut.

Die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland ist gemessen am internationalen Standard gut. Aber sie soll noch besser werden. Dies zu gewährleisten, ist die Aufgabe des sogenannten Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG), dessen Errichtung der G-BA nun mit der Gründung einer gleichnamigen privatrechtlichen Stiftung in Angriff genommen hat.

 

Das unabhängige wissenschaftliche Institut mit Sitz in Berlin soll künftig den G-BA bei der Bewertung von Qualität in der medizinischen Versorgung unterstützen. Anfang Juni dieses Jahres hatte die Politik im Zuge des Finanzstrukturgesetzes den Bundesauschuss mit der Errichtung beauftragt.

 

Neben neuen Funktionen soll das IQTiG auch Aufgaben übernehmen, die jetzt noch das Göttinger Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA) erledigt. Der Vertrag des G-BA mit dem AQUA-Institut läuft nach Angaben von G-BA-Chef Josef Hecken Ende 2015 aus.

 

Wenn die Stiftungsaufsicht der Satzung zugestimmt hat, wird die Raum- und Personalauswahl in Angriff genommen werden, hieß es beim G-BA. Voraussichtlich Anfang 2015 soll der Stiftungsrat dann die Institutsleitung festlegen. Der Rat besteht aus je zwei Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Der GKV-Spitzenverband entsendet fünf Vertreter. Der Vorstand des Instituts wiederum besteht aus acht Mitgliedern, von denen sechs durch den Stiftungsrat bestellt werden. Ein Mitglied stellt das Bundesministerium für Gesundheit, der Vorsitzende des G-BA ist ebenfalls Mitglied.

 

Mehr Qualität soll es künftig auch bei der Behandlung von chronischen Krankheiten geben. Der G-BA hat dazu vier weitere Erkrankungen ausgewählt, bei denen das Gremium beraten wird, ob sie künftig für strukturierte Behandlungsprogramme infrage kommen. Zu den Erkrankungen rheumatoide Arthritis, chronische Herzinsuffizienz, Osteoporose und Rückenschmerz hat der G-BA deshalb das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt. /

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