Pharmazeutische Zeitung online
Krebsfrüherkennung

Erinnerung per Post

28.08.2012  17:55 Uhr

Von Anna Hohle, Berlin / Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, um die Krebsfrüherkennung auszuweiten. Er sieht vor, Bürger künftig per Brief zu Vorsorgeuntersuchungen einzu­laden. Auch einheitliche Krebsregister sind geplant.

Bereits seit 2005 werden in Deutschland Frauen zwischen 50 und 65 Jahren regelmäßig zum Brustkrebsscreening eingeladen. Nun sollen Menschen ab einem bestimmten Alter auch per Post an die Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs erinnert werden.

Daneben sieht der Gesetzentwurf Neuerungen bei den klinischen Krebsregistern vor. Diese Datenbanken enthalten Informationen zur Behandlung und zum Krankheitsverlauf von Krebspatienten. Zurzeit existieren landesweit etwa 50 solcher Sammlungen. Sie seien jedoch sehr unterschiedlich strukturiert, heißt es im Gesetzentwurf. Nun sollen sie bundesweit nach einheitlichen Kriterien erstellt werden.

 

Bessere Versorgung

 

»Das Gesetz ist ein Fortschritt im Kampf gegen den Krebs und hilft uns, für viele Menschen eine bessere Versorgung zu gewährleisten«, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vergangene Woche in Berlin. »Wir wollen alle Anstrengungen unternehmen, damit dieser Krankheit besser vorgebeugt wird.« Bereits 2008 hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die geplanten Neuerungen im »Nationalen Krebsplan« festgehalten.

 

Sowohl die Anschreiben zur Früherkennung als auch die einheitlichen Krebsregister soll laut BMG die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanzieren. Schließlich spare sie durch eine bessere Früherkennung Kosten für teure Therapien ein, argumentierte Bahr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, lehnte eine Komplett-Finanzierung durch die Kassen ab. Von den Krebsregistern profitierten auch die Forschung sowie einzelne Bundesländer, so Pfeiffer. Hier dürften nicht allein die Beitragszahler belastet werden.

 

Unions-Gesundheitsexperte Jens Spahn (CDU) gehen die Vorschläge des BMG indes nicht weit genug. Er regte gegenüber »Zeit Online« auch finanzielle Anreize für die Krebsvorsorge an. Bahr lehnte diesen Vorstoß ab. Die Bevölkerung solle zwar aufgeklärt und informiert werden, so der Minister. »Aber es bleibt die Entscheidung jedes Einzelnen, ob er die Untersuchungen wahrnehmen will.«

 

In Deutschland sterben jährlich mehr als 218 000 Menschen an Krebs. Die Krankheit ist hierzulande somit die zweithäufigste Todesursache nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der Gesetzentwurf muss nun Bundestag und Bundesrat passieren. Sollte das Gesetz in Kraft treten, muss der Gemeinsame Bundesausschuss innerhalb von drei Jahren ein Konzept dazu vorlegen, wie die Vorgaben konkret umgesetzt werden können. /

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