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Gesundheitsreform

Baustelle mit Stolperfallen

29.08.2006  10:58 Uhr

Gesundheitsreform

<typohead type="3">Baustelle mit Stolperfallen

Von Thomas Bellartz

 

Sie hat es wieder einmal durchgezogen: Ulla Schmidt (SPD) hat einen Gesetzentwurf verbreiten lassen, der weit entfernt ist von den Eckpunkten einer Gesundheitsreform, auf die sich die Koalition verständigt hatte. Das Gezeter ist groß, Schmidt rudert zurück und die Kanzlerin gewährt nur halbherzig Rückendeckung. Katastrophal sind die Ideen für die Betroffenen, ganz besonders für die Apotheken.

 

Nacht für Nacht hatten Dutzende Mitarbeiter im Bundesministerium für Gesundheit gesessen, um die Eckpunkte für eine Gesundheitsreform, die am 4. Juli 2006 der Öffentlichkeit vorgestellt worden waren, in Gesetzestext münden zu lassen. Herausgekommen ist ein Werk, das, mehrere hundert Seiten lang, durchaus einige der Eckpunkte eins zu eins umsetzt. Aber eben nur einige. Viele Positionen wurden mindestens überraschend ausgelegt, meist jedoch deutlich überinterpretiert.

 

Man war seitens des Ministeriums in den vergangenen Tagen darum bemüht war, die Wogen zu glätten: Die Gesundheitsministerin hatte immerhin ein weiteres Mal in ihrer Laufbahn einen Testballon losgelassen. Sie will eben gern sehen, womit sie durchkommt - in der eigenen Partei wie auch beim Koalitionspartner, der vor einigen Monaten und in vielen Bundesländern immer noch der politische Gegner war und ist.

 

In der öffentlichen Wahrnehmung bestimmt die Debatte um die Zukunft der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie die der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und deren Strukturen die Diskussion. Das vernebelt den Blick auf die Vielfalt der Änderungen, die im Arzneimittelbereich vorgesehen sind. Dazu zählen einige Positionen, die bereits seit Anfang Juli auch der Apothekerschaft bekannt waren, und die nun mit Instrumentarien zur Umsetzung versehen werden. Aber es gibt auch Weiterungen, die erheblich sind.

 

Das so genannte GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, kurz GKV-WSG, basiert zurzeit auf einem Papier vom 17. August 2006. Schon Ministeriumssprecher Klaus Vater hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass man nicht nur im Ministerium, sondern auch mit den Gesundheitsexperten der Koalitionsparteien daran Hand anlegen werde. Die Ministerin selbst hatte zuletzt, jenseits der schwerwiegenden Kritik, versichert, das Gesetz werde sich an den Eckpunkten ausrichten.

 

Apotheken betroffen

 

Es gibt eine ganze Reihe von Regelungen, die die Apotheken unterschiedlich hart treffen. Zentrale Bedeutung hat die Umgestaltung der heutigen Preisverordnung in eine Höchstpreisverordnung. Nach Ansicht von Experten ist der aktuell vorliegende Arbeitsentwurf so angelegt, dass er zwangsläufig eine Systemzerstörung zur Folge haben würde.

 

Die Regierung plant, sowohl die Herstellerpreise als auch die Vergütung des Apothekers selbst wettbewerblich zu gestalten. Das System heutiger Prägung wäre ad absurdum geführt. Denn Apotheken könnten - und sollten wohl nach politischer Meinung - auf ihre eigene Marge und möglicherweise auch auf die ihnen gewährten Konditionen des Großhandels verzichten. Wer von den Betroffenen hofft, dies würde angesichts einer zersplitterten Kassenlandschaft kaum funktionieren, wird getäuscht: Denn die Kassen werden zu Fusionen gedrängt, ihre Verbände in einen Dachverband gezwungen. Die Regierung baut auf diesem Weg ein gigantisches Nachfragemonopol auf. Parallel dazu setzt Schwarz-Rot auf ein Instrument, das nur so scheint als habe es wettbewerblichen Charakter. Denn Apotheken sollen mit bis zu einer halben Milliarde Euro dafür haften, dass Herstellerrabatte tatsächlich in die Kassen der Kassen fließen. Es bleibt unberücksichtigt, dass genau diese Regelung dazu führt, dass sich weder Hersteller noch Kassen zu Vertragsabschlüssen werden aufraffen müssen. Denn am Ende zahlt gesichert ein Dritter: die Apotheker.

 

Im Gesundheitsministerium geht man davon aus, dass die Umstellung auf eine Höchstpreisverordnung zu Einsparungen in Höhe von 1 Milliarde Euro führen. Gepaart mit der Apothekerhaftung von 500 Millionen Euro wird eine Reduktion des GKV-Rohertrages der Apotheken von 3,9 auf 2,4 Milliarden Euro eingeplant.

 

Die ersten Bewertungen sind einheitlich: Sollte diese Regelung durchgesetzt werden, stehen die Apotheken in Deutschland vor einer Zerreißprobe. Dem Wettbewerb und der Fokussierung auf Umsatz und Ertragsoptimierung, allerdings auf niedrigem Niveau, wären Tor und Tür geöffnet. Das Szenario ist klar: Apotheken in der Stadt, also dort, wo viele Menschen auf engem Raum versorgt werden, haben bessere Chancen als diejenigen in Randlagen und auf dem platten Land.

 

Dem Vernehmen nach gibt es innerhalb der Apothekerorganisationen in den Ländern und im Bund zahlreiche Bemühungen, die politischen Entscheider von den Folgen, aber eben auch von den Irrungen dieses Arbeitsentwurfs zu überzeugen.

 

Der Politik sollte klar werden, dass sie mit einer rein wettbewerblichen Ausrichtung der Arzneimittelversorgung auch die Steuerung des Systems vollends aus der hand gibt. Faktisch gebe es dann gar keine Höchstpreise, sondern freie Preisverhandlungen und auch keine gesetzlich definierten Zwangsrabatte.

 

Aber eben, und dies dürfte unter Versorgungsgesichtspunkten schwerer wiegen, entzieht sich die Politik vollends den für die Anbieter kostenträchtigen Aufgaben des Gemeinwohls. Nacht- und Notdienst, Fremdinkasso oder Datendienste: Der Gesetzgeber müsste vieles komplett neu regeln und auch finanzieren. Mit der staatlich gewünschten Regulierung, beispielsweise beim Einkauf, wäre es vorbei.

 

Das bedeutet, dass die Arzneimittelversorgung politischen Steuerungseinflüssen völlig entzogen würde. Die im internationalen Vergleich unbestreitbar erfolgreiche deutsche Kostendämpfungspolitik und Markttransparenz in der Arzneimittelversorgung wären damit Vergangenheit.

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