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BMG

Keine Abkehr von Parallelimporten

20.08.2014  09:43 Uhr

Von Daniel Rücker / Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht keinen Grund, die Importregelung zu ändern. Grundsätzlich sei es zwar möglich, dass gefälschte Arzneimittel als Parallelimport in die legale Vertriebskette kämen, schreibt das BMG in einem Antwortbrief an den Detmolder Apotheker Gunnar Müller.

 

Es gebe jedoch keinen Unterschied zu anderen Distributoren. Parallel­importeure hätten dieselben Anforderungen wie Großhändler zu erfüllen. Müller hatte Ende Juli in einem Schreiben an das Ministerium angeregt, die Importregelung zu überdenken und dabei auch auf Meldungen über gefälschte Parallelimporte aus Italien verwiesen.

Nach Ansicht des BMG trägt der legale Parallelhandel mit Arzneimitteln in der Europäischen Union wesentlich zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung bei. Die Fälle von gefälschten Arzneimitteln hätten zwar eine Diskussion über einen noch besseren Schutz der Patienten angestoßen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Importverpflichtung und dem Auftauchen von Fälschungen in der legalen Lieferkette sei jedoch nicht zu erkennen. Die Abgabe von Importarzneimitteln werde deshalb auch in Zukunft ein wichtiges Instrument zur wirtschaftlichen Versorgung mit Arzneimitteln sein und zwar unabhängig von der Wirksamkeit von Rabattverträgen und Erstattungsbeträgen, so das Ministerium.

 

Erst Anfang der Woche hatte der Vizepräsident des Apothekerverbands Baden-Württemberg, Christoph Gulde, ein Ende der Importregelung gefordert. Die möglichen Einsparungen stünden in keinem Verhältnis zu den Risiken, so Gulde. /

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