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Rahmenvertrag

Kassen wollen erneut verhandeln

20.08.2013  17:50 Uhr

Von Ev Tebroke / Der geänderte Rahmenvertrag zwischen Deutschem Apothekerverband und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung ist seitens der Apotheker angenommen. In Kraft treten kann er aber immer noch nicht. Der Grund: Die Kassen wollen überraschend noch einmal verhandeln.

Nullretaxationen aufgrund von Formfehlern soll es zukünftig nicht mehr geben. Das regelt der geänderte Rahmenvertrag, den die Mitglieder des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) vergangene Woche genehmigt haben. Damit akzeptierten die Apotheker die Vorschriften mit Stand vom 27. Juni, auf die sich die Verhandlungskommission des DAV und der GKV-Spitzen­verband geeinigt hatten. 

Doch nun kann der geänderte Vertrag immer noch nicht in Kraft treten, weil die Kassen überraschend in zwei Schreiben von Anfang und Mitte August fordern, einen Teilaspekt des Paragrafen 3 hinsichtlich der Retaxationen erneut zu verhandeln.

 

BSG-Urteil zu Nullretax

 

»Das ist schon das zweite Mal, dass der Spitzenverband ein bereits erzieltes Verhandlungsergebnis infrage stellt«, heißt es seitens des DAV. Wie aus den Schreiben hervorgehe, wollten die Kassen das Urteil in einem Musterprozess vor dem Bundessozialgericht (BSG) im Rahmenvertrag berücksichtigt sehen. In dem Prozess war es um die Frage gegangen, ob Kassen Rezepte auf null retaxieren dürfen, wenn ein Apotheker ein anderes als das Rabattarzneimittel abgegeben hat. Anfang Juli hatten die Kasseler Richter entschieden, dass Nullretaxationen in einem solchen Fall grundsätzlich möglich sind. Der Verband der Ersatzkassen hatte sich in dem Rechtsstreit damit gegen den DAV durchgesetzt. Die Urteilsbegründung in dem Musterprozess steht allerdings nach wie vor aus.

 

Der DAV zeigte sich über das erneute Infragestellen des Rahmenvertrags durch die Krankenkassen erstaunt, nicht zuletzt auch deshalb, weil der GKV-Spitzenverband in der Sache eigentlich ein Abschlussmandat hatte, seine Gremien also nicht mehr um Zustimmung bitten musste. /

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