Pharmazeutische Zeitung online
Apothekenbetriebsordnung

Verbände und Ministerium im Dialog

24.08.2010  17:39 Uhr

Von Daniel Rücker / Die Diskussion um die Novelle der Apothekenbetriebsordnung setzt sich fort. Ministerium und Organisationen der Apothekerschaft sind dabei offensichtlich in einem konstruktiven Dialog, wenngleich es keinen allumfassenden Konsens gibt. Das belegt das Protokoll einer Besprechung im Bundesgesundheitsministerium (BMG), zu der sieben Organisationen der Apothekerschaft eingeladen waren.

So scheint das Ministerium in einem für viele Apotheker kritischen Punkt an einer niederschwelligen Lösung interessiert zu sein. Die an dem Gespräch beteiligten Verbände hatten die Sorge, die vom BMG geforderte Stärkung einer vertraulichen Beratung mache bauliche Veränderungen in Apotheken nötig. Das scheint aus Sicht des BMG aber in der Regel nicht so zu sein. In bestehenden Apotheken könnten häufig schon »organisatorische oder einfache andere Lösungen« ausreichen, heißt es in dem Protokoll, das der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt.

 

Übergangsregelungen geplant

 

Auch bei den Anforderungen an die Betriebsräume gibt es Zeichen einer Annäherung, aber keine Übereinstimmung. So relativierte das BMG die Forderung nach einer räumlichen Trennung verschiedener Tätigkeiten, wie Rezeptur, Verblisterung oder die Herstellung von Teemischungen, in der Apotheke. Für die unterschiedlichen Tätigkeiten seien nicht grundsätzlich getrennte Räume notwendig. Es könne auch reichen, die Tätigkeiten in getrennten Bereichen eines Raums, vorzunehmen. Allerdings sei es wichtig, die Rezeptur von allen Seiten abzutrennen und sie ausschließlich für die Herstellung keimarmer Darreichungsformen zu nutzen. Zudem ist dem BMG bewusst, dass es für bestehende Apotheken Übergangsregelungen geben muss.

Bewegung ist auch noch im Vorha­ben des BMG, die apothekenüb­li­ch­en Waren zu begrenzen. Hier will man wohl nicht so restriktiv vorge­hen, wie dies ursprünglich vermutet wurde. Eine Begrenzung auf 30 Prozent der Offizinfläche sei nicht vorgesehen, heißt es im Protokoll. Allerdings sollte diese Produktgrup­pe in der Apotheke eine untergeord­nete Rolle spielen. Der Unterschied zwischen Drogeriemärkten und Apotheken dürfe nicht verwischen.

 

Bei den Anforderungen an die Apo­thekenleitung scheint das BMG an seiner Forderung festzuhalten, dass die PTA dem Apotheker ein Rezept vor der Abgabe vorlegen muss. Dagegen kann es sich durchaus vorstellen, dass Apotheker ihre Abwesenheit von der Apotheke nur bei längerer Dauer anzeigen müssen. Ursprünglich hatte das Ministerium drei Tage als Obergrenze angesehen. Dieser Zeitraum könnte noch verlängert werden.

 

Keine Zertifizierungspflicht

 

Einig sind sich Apotheker und BMG in der Einführung eines Qualitätsmanagements. Dies wurde einhellig begrüßt. Ebenfalls Konsens gibt es offensichtlich darüber, dass eine verpflichtende Zertifizierung nicht vorgesehen ist.

 

Wann die Apothekenbetriebsordnung in Kraft tritt, steht noch nicht endgültig fest. Wahrscheinlich ist ein Termin im kommenden Jahr. Offen ist auch noch die Veröffentlichung des offiziellen Entwurfs. Zuletzt hatte man im Ministerium Zweifel daran, dass dies vor dem Deutschen Apothekertag im Oktober der Fall sein wird. /

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