Pharmazeutische Zeitung online
Interview

Das Regelungsdickicht lichten

18.08.2009  16:55 Uhr

Bundestagswahl 2009

Am 27. September wird der neue Bundestag gewählt. In den kommenden Ausgaben stellt die Pharmazeutische Zeitung die für Apotheker relevanten Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien vor. Dabei orientieren wir uns an den jeweiligen Wahlprogrammen. Da diese die Arzneimittelversorgung oft nur streifen, haben wir außerdem prominente Gesundheitspolitiker der Parteien um Stellungnahmen zu apothekenrelevanten Themen gebeten und die gesundheitspolitischen Aussagen der vergangenen Jahre einbezogen. Die Beiträge finden Sie in unserer Rubrik Zum Thema Bundestagswahl 2009.

PZ: Politiker und Gesundheitsexperten sind sich weitgehend einig, dass der Arzneimittelmarkt durch eine Vielzahl von Kostendämpfungsinstrumenten überreguliert ist. Wie könnte aus Ihrer Sicht eine sinnvolle Reform des GKV-Marktes aussehen?

Bender: Wir wollen das Regelungsdickicht lichten. Auf eine Steuerung der Arzneimittelausgaben wird keine Bundesregierung verzichten können. Doch durch immer neue Steuerungsinstrumente ist der Arzneimittelbereich für verordnende Ärzte, Apotheker, Patienten und Industrie undurchschaubar geworden. Wir wollen uns auf wenige wirksame Instrumente beschränken. Dabei stehen für uns die Rabattverträge und die Kosten-Nutzen-Bewertung im Vordergrund.

 

PZ: Wie beurteilen Sie die Effizienz im Gesundheitswesen? Gibt es ausreichend Wettbewerb bei Leistungserbringern und Kostenträgern? Was muss sich ändern?

Bender: Wir wollen durch mehr Wettbewerb die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung verbessern. Das erreichte Ausmaß des Wettbewerbs ist in den verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens sehr unterschiedlich. Im ambulanten vertragsärztlichen Bereich haben die Bewegungsspielräume seit der Gesundheitsreform 2000 und der Einführung der Integrierten Versorgung stark zugenommen. Dagegen dominieren im stationären Bereich mit seiner staatlichen Krankenhausplanung und Kontrahierungspflicht für die Krankenkassen nach wie vor kollektivwirtschaftliche Strukturen. Große Wettbewerbsdefizite gibt es aber auch im Apothekenmarkt. Das Mehr- und Fremdbesitzverbot sowie die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel legen den Akteuren enge Fesseln an.

 

PZ: Wenn man Apotheker nach ihren Wünschen an die Politik fragt, steht ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ganz oben. Der Bundestag hat es abgelehnt, ein solches Verbot in die 15. AMG-Novelle aufzunehmen. Wird sich Ihre Fraktion nach der Wahl für ein Versandverbot engagieren?

Bender: Nein. Der Versandhandel erleichtert den Zugang zu Arzneimitteln für mobilitätsbehinderte Personen. Das spiegelt sich auch im Kundenspektrum der Versandapotheken wider. Die Anforderungen an die Transportsicherheit der bestellten Arzneimittel sind hoch. Sicherheitsprobleme sind seit der Zulassung des Versandhandels im Jahr 2004 keine bekannt geworden.

 

Zu einer Verdrängung von wohnortnahen Apotheken ist es nicht gekommen. Untersuchungen der Stiftung Warentest haben gezeigt, dass Defizite in der Beratungsqualität nicht auf Versandapotheken beschränkt sind. Verschiedentlich wird der Versandhandel als Einfallstor für Arzneimittelfälschungen bezeichnet. Allerdings sind diese vornehmlich ein Problem des unkontrollierten und illegalen Internethandels und nicht des Vertriebs über zugelassene Versandapotheken. Das Problem der Arzneimittelfälschungen würde durch ein Verbot des Versandhandels nicht gelöst, da sich illegale Anbieter nicht verbieten lassen.

 

PZ: Die große Koalition konnte sich auch nicht auf ein Verbot der Medikamentenabholstellen in Drogeriemärkten oder Tankstellen einigen – trotz einhelliger Kritik an diesen Auswüchsen des Versandhandels. Wollen Sie das Problem in der nächsten Legislaturperiode lösen?

Bender: Wir wollen die Abholstellen Qualitätsanforderungen unterwerfen. So könnte ihre Einrichtung auf Drogeriemärkte beschränkt werden. Drogisten müssen über pharmazeutische Sachkenntnisse verfügen und unterliegen der amtlichen Arzneimittelüberwachung. Weitergehende Eingriffe sind nicht erforderlich.

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