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Stellungnahme

Bundesregierung lehnt Fremdbesitz ab

21.08.2007  17:25 Uhr

Stellungnahme

<typohead type="3">Bundesregierung lehnt Fremdbesitz ab

Von Daniel Rücker

 

Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob auch in Deutschland Apotheken immer Apothekern gehören müssen. Für die Apotheker ist dies keine Frage. In einer Stellungnahme stützt die Bundesregierung ihnen nun den Rücken.

 

DocMorris und Celesio haben einen Rückschlag hinnehmen müssen. Die Bundesregierung ist nicht dazu bereit, deutsche Regelungen widerstandslos aufzugeben. In ihrer Stellungnahme für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat das Bundesgesundheitsministerium das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken ohne Einschränkungen verteidigt.

 

Regelungen zum Gesundheitsschutz

 

Zwei Fragen hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes dem EuGH zur Beantwortung vorgelegt. Die Luxemburger Richter sollen entscheiden, ob das deutsche Fremdbesitzverbot mit europäischem Recht vereinbar ist und unter welchen Voraussetzungen sich eine deutsche Behörde darüber hinwegsetzen darf, wenn sie Zweifel an der europarechtlichen Vereinbarkeit hat. Die Antwort der Regierung fiel deutlich aus: »Die Regelungen des Apothekengesetzes zum Ausschluss von Kapitalgesellschaften sind zum Schutz der professionellen Unabhängigkeit der Apotheker und damit auch zum Schutz der Gesundheit und der Verbraucher erforderlich.« Die damit verbundene Einschränkung der Niederlassungsfreiheit sei absolut legitim. Obwohl damit die zweite Frage eigentlich obsolet ist, gibt es trotzdem eine Antwort darauf. Sie sagt, dass es erforderlich und ausreichend sei, wenn die Behörde zu der Überzeugung komme, daß die nationale Vorschrift gegen Europarecht verstößt. Dies gelte allerdings in den Bereichen nicht, in denen Wirtschaftsteilnehmern ein unregulierter Zugang zu einem regulierten Markt gewährt würde, wie das im Apothekenrecht der Fall wäre. Sie führt aus: »In einem Fall wie dem vorliegenden obliegt es vielmehr dem nationalen Gesetzgeber, die Folgen des Gemeinschaftsrechtsverstoßes durch den Erlaß von innerstaatlichen Rechtsvorschriften in Form eines Erlaubnistatbestandes auszuräumen...«.

Das Vorlageverfahren

Im Juli 2006 hat die niederländische Kapitalgesellschaft DocMorris die Betriebserlaubnis für eine Apotheke in Saarbrücken erhalten. Diese Betriebserlaubnis widerspricht dem deutschen Fremdbesitzverbot für Apotheken. Danach dürfen nur approbierte Apotheker eine Apotheke betreiben. Sie wurde auf Anweisung des saarländischen Gesundheitsministers Josef Hecken (CDU) dennoch erteilt.

Hecken berief sich dabei auf die Niederlassungsfreiheit in der EU, die durch das Verbot eingeschränkt werde. Gegen die Betriebserlaubnis klagte unter anderem die Apothekerkammer des Saarlandes beim zuständigen Verwaltungsgericht in Saarlouis. Dieses legte am 20. März 2007 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zwei Fragen zur Vorabentscheidung vor.

Der EuGH soll klären, ob das deutsche Apothekenrecht europäischem Recht entspricht und welches Recht anzuwenden ist, wenn dies nicht der Fall ist. Mit einer Entscheidung des EuGH wird frühestens Ende 2008 gerechnet, es kann aber auch deutlich länger dauern.

In ihrer Begründung erteilt die Regierung einem deregulierten Arzneimittelmarkt auf 28 Seiten eine klare Absage. Sie will keinen Apotheker, der im Interesse von Konzernen maximalen Gewinn anstrebt: »Das geschäftliche Handeln von Kapitalgesellschaften wird... von den Renditeinteressen der Kapitaleigentümer bestimmt. Tritt die Gewinnerzielung in den Vordergrund, kann die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung beeinträchtigt werden. Aufgabe des Apothekers ist es nicht, eine besonders gewinnbringende, sondern eine im öffentlichen Interesse liegende ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Der Apotheker soll dem Patienten nach der Konzeption des Gesetzgebers gerade nicht nur als freier Kaufmann gegenübertreten, sondern dem Patienten die medizinisch notwendigen und am besten geeigneten Arzneimittel beschaffen.«

 

Das Fremdbesitzverbot verhindere auch Interessenskonflikte bei der Prüfung von Arzneimitteln und dem Melden von Qualitätsmängeln. Sollte der Besitzer einer Apotheke ein Hersteller oder ein Großhändler sein, könnte ihm durch die Prüfung ein finanzieller Schaden entstehen.

 

Die Regierung macht in der Stellungnahme auch deutlich, dass sie keine Alternativen zum Fremdbesitzverbot sieht. Als Angestellter einer Kette werde der Apotheker sich den Weisungen seines Arbeitgebers nicht widersetzen können. Daran könnte auch ein weitreichender Kündigungsschutz nichts ändern. Zudem habe ein Apotheker als Betreiber einer Apotheke mit der Approbation und der Betriebserlaubnis bei Fehlverhalten weitaus mehr zu verlieren als eine Kapitalgesellschaft.

 

Eine Ohrfeige für den saarländischen Gesundheitsminister Josef Hecken ist die Position der Bundesregierung zum EuGH-Urteil gegen das griechische Fremdbesitzverbot bei Optikergeschäften. Der EuGH hatte dies als nicht EU-konform bewertet. Ein von Hecken in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Schluss, dass dieses Urteil auch auf deutsche Apotheken übertragen werden könne. Die Bundesregierung sieht dies anders. Ein Optikergeschäft könne nicht mit einer Apotheke verglichen werden. Von Arzneimitteln gingen andere Gesundheitsgefahren aus als von Brillen.

 

Übergangsfrist nimmt Druck

 

So eindeutig die Stellungnahme auch ist, die Zeitschrift »Focus« interpretiert sie als Abschied der Regierung vom Fremdbesitzverbot und begründet dies mutwillig mit einem Hilfsantrag, in der die Bundesregierung eine Übergangsfrist fordert, sollte der EuGH das deutsche Fremdbesitzverbot kippen. Innerhalb dieser Frist würde die Regierung dann EU-konforme Regelungen aufstellen, um eine chaotische Deregulierung zum Schaden der Verbraucher zu verhindern.

 

Warum diese Passage der Begründung ein Indiz dafür sein soll, dass die Regierung die ersten 18 Seiten ihres Textes in Wirklichkeit selbst nicht glaubt, ist nicht ganz leicht nachvollziehbar. Die Stellungnahme ist absolut stringent und klar in ihrer Aussage. Detailliert wird dargelegt, warum die Arzneimittelversorgung bei selbstständigen Apothekern besser aufgehoben ist als bei Celesio, Schlecker oder Rossmann.

 

Grund sich zu ärgern, hat vor allem Celesio-Chef Fritz Oesterle, mit dem Hilfsantrag auf eine Übergangsfrist nimmt die Bundesregierung den Druck aus dem System. Sein Wild-West-Szenario einer unkontrollierten Umstellung auf Apothekenketten nach einer Entscheidung des EuGH ist damit endgültig Geschichte. Es gibt keinen Grund, im vorauseilenden Gehorsam die deutsche Arzneimittelversorgung umzubauen.

 

Österreich stützt deutsche Position

 

Weitgehend unterstützt wird die deutsche Position zum Fremdbesitzverbot von der österreichischen Regierung. In einer Stellungnahme zum selben Verfahren kommt das Kanzleramt der Alpenrepublik zu dem Schluss, »dass das deutsche Fremdbesitzverbot durch die zwingenden Allgemeininteressen des Gesundheitsschutzes einerseits und der Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der öffentlichen Gesundheitssysteme... andererseits nicht nur als gerechtfertigt, sondern auch als verhältnismäßig anzusehen ist.« Vorschriften der Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften stünden deshalb einem Fremdbesitzverbot für Apotheken nicht entgegen. Österreich ist wegen seiner apothekenrechtlichen Regelungen wie Frankreich, Spanien und Italien in das Visier der EU-Kommission geraten und muss am EuGH für sein Apothekenwesen kämpfen.

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