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Pharmagesetz

Ärzte lehnen Hersteller-Infos ab

17.08.2016  10:28 Uhr

Von Christina Müller / Die Ärzteschaft hat sich klar positioniert: Zwar begrüßt sie, wie im Entwurf des sogenannten Pharmagesetzes vorgesehen, dass Informationen aus der frühen Nutzenbewertung für Mediziner einfacher zugänglich gemacht werden sollen. Eine Beteiligung der pharmazeutischen Unternehmen an dem Prozess lehnt sie jedoch vehement ab.

Grundsätzlich unterstützen die Ärzte den im Pharmagesetz vorgesehen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Medizinern Daten aus der frühen Nutzenbewertung für den Versorgungsalltag einfacher und schneller zugänglich zu machen. Das geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hervor. Pharmaunternehmen sollten aber daran nicht beteiligt sein.

 

Verbesserung der Qualität

 

Der Entwurf sieht vor, die Beschlüsse des G-BA künftig in den Praxisverwaltungssystemen abzubilden. Primäres Ziel solcher Informationen sollte laut BÄK und der AkdÄ eine »Verbesserung der Qualität der Arzneimittelversorgung durch mehr Transparenz über den Zusatznutzen« sein. Voraussetzung sei jedoch, dass es sich um unabhängige Informationen handele. Die Hersteller an der Aufbereitung der Erkenntnisse aus der frühen Nutzenbewertung zu beteiligen, kommt demnach für die Ärzteschaft keinesfalls infrage. »Eine mitgestaltende Rolle der pharmazeutischen Industrie wird in jedweder Form abgelehnt.« Andernfalls bestehe die Gefahr, dadurch den unkritischen Einsatz neuer Arzneimittel zu fördern.

 

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) sieht das naturgemäß anders. »Wegen der hohen Bedeutung eines Arztinformationssystems für die Patientenversorgung muss im Vorfeld der Konkretisierung durch die geplante Rechtsverordnung eine umfassende Konsultation und Diskussion mit allen betroffenen Leistungserbringern sowie den Herstellerverbänden erfolgen«, schreibt der BAH in seiner Stellungnahme. Er drängt demnach darauf, die Spitzenverbände der pharmazeutischen Industrie explizit in den Gesetzestext einzuschließen. Bisher ist in dem entsprechenden Paragrafen lediglich von Fachkreisen die Rede. Für den BAH ist diese Formulierung zu schwammig.

 

Auch die weiteren Änderungsvorschläge von BÄK und AkdÄ dürften bei den Arzneimittelherstellern für Unmut sorgen: Zum einen fordern die Ärzte, die bislang von der frühen Nutzenbewertung freigestellten Orphan Drugs künftig ebenso wie alle anderen neuen Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen hinsichtlich ihres Zusatznutzens zu bewerten. Dieses Marktsegment habe sich zu einem sehr lukrativen Geschäftsfeld mit hohem Umsatz entwickelt, heißt es. »Orphan Drugs mit häufig unzureichenden Belegen für ihre Wirksamkeit und Sicherheit gefährden Patienten und belasten mit ihren meist überhöhten Preisen das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem in Deutschland.«

 

Keine höheren Kosten

 

Zum anderen sind BÄK und AkdÄ nicht damit einverstanden, mehr Flexibilität bei der Vereinbarung des Erstattungsbetrags zu ermöglichen, wenn der G-BA keinen Zusatznutzen feststellen konnte. Neue Arzneimittel ohne einen belegten patientenrelevanten Zusatznutzen dürften keine höheren Kosten als die zweckmäßige Vergleichstherapie verursachen, auch nicht in einzelnen Ausnahmefällen, schreiben sie. Der BAH will die Regelung dagegen sogar noch ausweiten. Zwar begrüße er die Absicht, die Bindung des Erstattungsbetrags an den Preis der günstigsten zweckmäßigen Vergleichstherapie bei Arzneimitteln ohne Zusatznutzen von einer Muss- zu einer Kann-Regelung zu ändern. »Einschränkend wirkt jedoch, dass diese Flexibilität nur im begründeten Einzelfall zum Tragen kommen soll«, kritisiert der Verband.

 

Ein Dorn im Auge ist dem BAH auch die Verlängerung des Preismoratoriums bis zum Ende des Jahres 2022. Dieser Schritt ist für die Hersteller nicht nachvollziehbar. /

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