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Direktabrechnung

Privat Versicherte müssen nicht in Vorleistung treten

Datum 12.08.2015  09:28 Uhr

Von Stephanie Schersch / Versicherte der Huk-Coburg und der Pax-Familienfürsorge müssen die Kosten für sehr teure Arzneimittel künftig nicht mehr vorstrecken. Beide Unternehmen haben mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) eine Vereinbarung geschlossen.

 

Teure Präparate, die Ärzte auf einem Privatrezept verordnen, können Apotheke und Krankenversicherung demnach ab sofort direkt miteinander abrechnen. »Mit diesem Service können wir Privatversicherten, die schwerkrank sind und deshalb hohe Auslagen haben, eine echte Unterstützung in der Apotheke anbieten«, sagte DAV-Chef Fritz Becker. Bislang hatten beide Versicherungsunternehmen eine Direkt­abrechnung lediglich für Zytostatika vorgesehen. Jetzt soll sie bei allen kostspieligen Arzneimitteln möglich sein.

 

Voraussetzung für die Abrechnung zwischen Apotheke und Versicherung ist, dass die Summe der verordneten Präparate mindestens 1000 Euro beträgt. Darüber hinaus muss der Patient seine Forderung gegenüber der Huk-Coburg oder der Pax-Familienfürsorge an die jeweilige Apotheke abtreten. Die dafür erforderlichen Formulare erhalten die Patienten in den teilnehmenden Apotheken.

 

Ähnliche Verträge hatte der DAV bereits mit anderen privaten Versicherungsunternehmen wie der Debeka und der Allianz geschlossen. Rezepte über Zytostatika können Apotheken zudem mit der Barmenia und der Halleschen Krankenversicherung direkt abrechnen. /

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