Pharmazeutische Zeitung online

Gelbe Seiten

16.08.2011  16:39 Uhr

Ob als Heil-, Genuss- oder Rauschmittel: Seit Jahrtausenden konsumieren Menschen bewusstseinsverändernde Drogen. Da sie schnell abhängig machen können, ist es sinnvoll, ihre Verwendung zu kontrollieren. Schon vor 100 Jahren gab es deshalb Regelungen für den Einsatz von Opiaten. Grundlage der ersten Betäubungsmittel-Gesetzgebung ist das Internationale Opiumabkommen aus dem Jahre 1912. Darin verpflichtete sich unter anderem auch Deutschland, Handel und Produktion von Betäubungsmitteln gesetzlich zu regeln. Acht Jahre später wurde das erste deutsche Betäubungsmittelgesetz in Deutschland erlassen. 1929 folgte das »Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln«. Bereits dieses sogenannte Opiumgesetz verlangte von Apothekern einen Nachweis über die Verwendung und den Betäubungsmittelverkehr.

 

»Betäubungsmittel werden in steigendem Maße missbräuchlich verwendet. Will man dem wirksam begegnen, muss auch der Verkehr mit Betäubungsmitteln im Bereich der Ärzte und Apotheker besser als bisher überwacht werden.« So steht es in einem Verordnungsentwurf aus dem Jahre 1972. Taten statt Warten: Das noch im selben Jahr verabschiedete neue Betäubungsmittelgesetz brachte auch für Apotheken einige Veränderungen. Anstelle der bisher geführten Betäubungsmittelbücher war nun die Dokumentation auf Karteikarten vorgeschrieben. Zudem wurden, nachdem sich diese im Saarland bereits seit mehreren Jahren bewährt hatten, Sonderrezepte für Betäubungsmittel eingeführt.

 

Abgesehen von der Farbe hat sich daran bis heute nichts Grundlegendes geändert. Leider hat aber das bürokratische Pflichtprogramm in der Apotheke wahnwitzige Dimensionen angenommen. Lästige und genau betrachtet unsinnige Tätigkeiten wie die Nachweisführung über die Nichtlieferfähigkeit der Firma XYZ lassen sich jedoch nicht mit der Dokumentation rund um die Betäubungsmittel in einen Topf werfen. Letztere ist und bleibt sinnvoll und wichtig.

 

Und die Arbeit mit den gelben Seiten wird mehr. Glücklicherweise stellten Ärzte in den vergangenen Jahren nämlich deutlich häufiger Betäubungsmittel-Rezepte aus als früher. So erhalten immer mehr Schmerzpatienten eine adäquate Therapie mit hochpotenten Arzneistoffen. Umso wichtiger ist, dass Apotheker sich mit den Rechten und Pflichten im Umgang mit Betäubungsmitteln gut auskennen (lesen Sie dazu Betäubungsmittel: Rechte und Pflichten für die Apotheke). Besondere Sorgfalt und wachsame Augen? Ja! Angst und das Gefühl, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen? Nein! Apotheker dürfen stolz sein, hier große Verantwortung zu übernehmen und damit einen wichtigen Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit zu leisten.

 

Sven Siebenand

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