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Britische Verhältnisse

07.08.2008  14:14 Uhr

Britische Verhältnisse

Für die meisten Apotheker dürfte es keine gute Nachricht sein: Die AOK hat in der vergangenen Woche die Rabattrunde für 2009 und 2010 eingeleitet. Gleich 64 Wirkstoffe haben die 14 AOK-Landesverbände ausgeschrieben (siehe dazu Rabattverträge: AOK schreibt 64 Wirkstoffe aus). Schaut man jedoch nach Großbritannien, dann muss man erkennen, dass die bei uns praktizierten Wege der Kostenreduktion zwar unangenehm, aber vergleichsweise human sind.

 

Die zuständige nationale Gesundheitsbehörde (NHS) im Vereinigten Königreich hat gleich vier neue Medikamente zur Behandlung von metastasierendem Nierenzellkrebs aus dem Erstattungskatalog gestrichen (siehe dazu Großbritannien: Medikamente gegen Nierenkrebs gestrichen). Der Ausschluss erfolgte nicht, weil die Medikamente unwirksam sind. Dann hätten wir sie auch nicht in der aktuellen Titelgeschichte Nierenzellkarzinom: Deutlich bessere Prognose dank neuer Arzneistoffe vorgestellt. Das staatliche Gesundheitssystem wird die Medikamente nicht bezahlen, weil die Kosten mit bis zu 35.000 Pfund pro Jahr für eine Lebensverlängerung um ein halbes Jahr zu hoch sind. Das Geld werde für Menschen gebraucht, deren Krankheiten besser zu behandeln seien.

 

Im Vergleich dazu muten die Schwierigkeiten im deutschen Gesundheitswesen doch eher wie Luxusprobleme an. Natürlich haben die Rabattverträge der Krankenkassen die Arbeit in der Apotheke verkompliziert und verbürokratisiert. Nach wie vor sind die Einsparungen nicht transparent und bei manchem Patienten sinkt die Compliance, wenn er auf ein anderes Präparat umgestellt wird. Es gäbe sicherlich intelligentere Wege, die Arzneimittelkosten zu senken, zum Beispiel die Zielpreise.

 

Vor dem Hintergrund der NHS-Entscheidung zeigt es sich aber als richtig, dass es den Beteiligten im deutschen Gesundheitswesen in der Regel darum geht, eine nachweislich wirksame Leistung preiswerter zu machen, nicht sie auszuschließen. Zwar gibt es auch in Deutschland Rationierungen und Leistungsverweigerungen. Sie beschränken sich aber bislang eher auf Einzelfälle. Einige offenkundige Ausgrenzungen, etwa die der Analoginsuline, konnten sogar auf dem Verhandlungsweg wieder rückgängig gemacht werden.

 

Das Beispiel zeigt auch, wie wichtig es ist, dass Krankenkassen und Leistungserbringer sich als Partner im Gesundheitswesen verstehen. Apotheker und Ärzte, Krankenkassen und die Pharmaindustrie, die Politik und die Versicherten dürfen sich nicht nur für ihre eigenen Anliegen interessieren, so legitim diese auch sind. Sie müssen auch das große Ganze im Blick behalten. Der medizinische Fortschritt kostet viel. Die Mehrkosten müssen Arbeitgeber und Versicherte tragen, der Politik fällt dabei die Aufgabe zu, den Menschen die unangenehme Wahrheit zu sagen. Gleichzeitig darf der Fortschritt aber keine Begründung für Fantasiepreise sein. Auch die Industrie muss deshalb Maß halten. Nur so lassen sich in Deutschland langfristig britische Verhältnisse verhindern.

 

Daniel Rücker

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