Pharmazeutische Zeitung online

Nichts verloren

14.08.2006  11:29 Uhr

Nichts verloren

Das Landgericht Saarbrücken hat die Klage wegen Rechtsbeugung gegen den saarländischen Minister für Justiz, Gesundheit und Soziales, Josef Hecken, abgewiesen und den Antrag auf sofortige Schließung der DocMorris-Filiale in Saarbrücken abgelehnt. Dies hat bei Apothekern eine gewisse Resignation erzeugt und Zweifel am Rechtsstaat aufkommen lassen. Aus meiner Sicht ist das nicht gerechtfertigt. Die eigentlichen juristischen Entscheidungen stehen nämlich noch aus.

 

Zwar haben Hecken und DocMorris-Chef Ralf Däinghaus die Gerichtsentscheidungen als Erfolge und als Bestätigung der Rechtsmäßigkeit der Betriebserlaubnis gefeiert. Einige Medien haben sich auch unkritisch diesem voreiligen Jubel angeschlossen. Die Entscheidungen waren aber zu erwarten und konnten nicht überraschen. Das Recht kann nicht durch einen Minister, sondern nur durch einen Richter gebeugt werden. Und ein Landgericht wird sich hüten, im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens eine Apotheke zu schließen. Es hielt sich in dieser Hinsicht für nicht zuständig. Es hat aber damit nicht über die Rechtmäßigkeit der Betriebserlaubnis entschieden. Der Rechtsstaat hat also in beiden Fällen funktioniert.

 

Jetzt muss das Verwaltungsgericht in Saarlouis, bei dem die Apothekerkammer des Saarlandes, drei Apothekenleiter und der Deutsche Apothekerverband Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Erteilung der Erlaubnis eingereicht haben, entscheiden, ob das deutsche Apothekenrecht die DocMorris-Filiale in Saarbrücken verbietet. Aus meiner Sicht ist dies nach dem Buchstaben des Gesetzes unstrittig. Da es hier um eine grundsätzliche Frage geht, wird am Ende der Europäische Gerichtshof entscheiden.

 

Das sieht Hecken genauso. Dass die erteilte Betriebserlaubnis gegen deutsches Recht verstößt, gab er auf einer Pressekonferenz in Berlin offen zu. Das ist verwunderlich, denn als Jurist müsste Hecken eigentlich wissen, dass er als Landesminister zur Exekutive gehört und in seinem Handeln dem Recht verpflichtet ist. Das auf derselben Pressekonferenz vorgestellte Rechtsgutachten von Professor Dr. Rudolf Streinz, der die Meinung vertritt, dass das Fremdbesitzverbot bei Apotheken in Deutschland nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei, hilft ihm dabei auch nicht weiter. Das von Streinz angeführte EuGH-Urteil zum Fremdbesitzverbot bei Optikern in Griechenland lässt sich nach Meinung vieler Juristen nicht auf die Apotheken übertragen. Zu unterschiedlich seien die Berufe und die gehandelten Waren.

 

Hecken will die EuGH-Entscheidung aber offensichtlich nicht abwarten, sondern die Liberalisierung bereits mit der Gesundheitsreform politisch durchboxen. Nachdem ihm das in der 16er-Runde bei den Eckpunkten nicht gelungen ist, will er es mit selbst geschaffenen Fakten aus dem Saarland schaffen. Jedes Mittel ist ihm dabei recht, auch wenn Erfahrungen aus Ländern mit Fremdbesitz seine Auffassung widerlegen, dass Ketten die Kosten senken. Und seine Behauptung, die Kanzlerin sei auch für die Liberalisierung, wird vom Kanzleramt nicht bestätigt.

 

Hecken will offensichtlich als Reformierer des Apothekenwesens in die Geschichte eingehen und strebt wahrscheinlich in der CDU noch höhere Ämter an. Er muss nur aufpassen, dass er nicht in die offenen Messer seiner Parteifreunde läuft. Dann könnte er schnell Opfer des von ihm selbst inszenierten Sommertheaters werden. Für die Apothekerschaft ist es jetzt wichtig, den politischen Vorstoß von Hecken politisch aufzuhalten und argumentativ zu entkräften.

 

Professor Dr. Hartmut Morck

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