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Großhandelsvergütung

Gehe will Ausgleich für Rabattverträge

07.08.2018  15:46 Uhr

Von Stephanie Schersch / Der Stuttgarter Pharmagroßhändler Gehe sieht sich angesichts steigender Kosten zunehmend unter Druck. Die Politik müsse dagegen endlich etwas tun, fordert er nun in einem Positionspapier. Demnach soll die Vergütung für Großhändler deutlich steigen – auch um den Mehraufwand rund um die Rabattverträge aufzufangen.

Für die Belieferung rezeptpflichtiger Arzneimittel erhält der Großhandel heute 70 Cent pro Packung. Zusätzlich kann er bis zu 3,15 Prozent auf den Herstellerabgabepreis aufschlagen, höchstens jedoch 37,80 Euro.

Damit ist die Vergütung bei all jenen Präparaten gedeckelt, die mehr als 1200 Euro kosten. Gehe zufolge ist diese Honorierung schon lange nicht mehr ausreichend. Demnach müsste der Festzuschlag auf 96 Cent steigen, um mit der Entwicklung der Kosten Schritt zu halten. Zudem drängt das Unternehmen darauf, das Fixum in Zukunft jährlich automatisch anzupassen – eine Forderung, die auch die Apotheker seit Langem mit Blick auf ihre Vergütung stellen.

 

Gehe begründet seinen Vorstoß mit Verweis auf die flächendeckende Versorgung. So werde jede der entsprechenden Apotheken im Schnitt drei Mal am Tag beliefert, bei einem Sortiment von rund 128 000 Produkten an 19 verschiedenen Standorten. Damit stelle man »die unverzügliche Verfügbarkeit von Arzneimitteln in der Stadt wie auf dem Land sicher«, heißt es. Durch steigende Kosten gerate der Großhandel jedoch zunehmend in Bedrängnis. So berücksichtige die Vergütung etwa die wachsenden Investitionen nicht, die zum Beispiel im Rahmen der EU-Fälschungsrichtlinie anfallen. Zudem sei die Marge allein durch gesetzliche Eingriffe von 12,5 Prozent im Jahr 2003 auf 4,4 Prozent im Jahr 2017 gesunken.

 

Eine weitere Forderung von Gehe deckt sich mit dem Entwurf für das sogenannte Terminservice- und Versorgungsgesetz, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kürzlich vorgelegt hat. Darin stellt die Politik klar, dass Großhändler Apotheken keine Rabatte auf den Festzuschlag gewähren dürfen. Spahn reagiert damit auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Oktober 2017, demzufolge das Gesetz die 70 Cent bislang nicht eindeutig genug als Fixum definiert. Für Gehe ist die Klarstellung ein längst überfälliger Schritt. Der Festzuschlag müsse dazu dienen, die flächendeckende Versorgung sicherzustellen und Fixkosten für Personal, Verwaltung und Lagerung abzudecken, schreibt das Unternehmen.

 

Für besondere Schwierigkeiten sorgen aus Sicht des Großhändlers die zahlreichen Rabattverträge. In die Entscheidung über die Höhe des Festzuschlags müssten die Kosten bei der Umsetzung dieser Verträge einfließen, heißt es. Mehrausgaben entstehen demnach aufseiten des Großhandels etwa, wenn »mit Beginn neuer Rabattverträge faktisch über Nacht mehrere tausend Artikel ausgetauscht werden«. Mit 18,67 Euro pro PZN und Niederlassung habe dieser Umsetzungsaufwand 2017 zu Buche geschlagen.

 

Früher informieren

 

Für die Zukunft fordert Gehe daher detaillierte Informationen über neue Abschlüsse. Demnach soll die Politik per Gesetz dafür sorgen, dass die Krankenkassen den Großhandel spätestens drei Monate vor Beginn oder Ablauf eines Rabattvertrags über die betroffenen Präparate informieren. Mit einem Vorlauf von zwei Monaten sollen die Händler Daten über die zu erwartende Nachfrage erhalten, um sich entsprechend bevorraten zu können. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Hersteller nach den Vorstellungen von Gehe per Gesetz ausreichende Mengen ihrer Rabattarzneimittel bereitstellen müssen. Meldet eine Kasse zu spät und kommen dadurch Kosten auf den Großhandel zu, soll zudem die jeweilige Kasse finanziell dafür geradestehen. /

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