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Regierung

Information zu Rabattarzneien ist keine Werbung

10.08.2016  09:04 Uhr

Von Ev Tebroke / Krankenkassen dürfen Vertragsärzte gemeinsam mit Pharmaherstellern über Rabattarzneimittel informieren. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schätzt solche Arztinformationen nicht als Werbung ein.

Vielmehr sehe das Sozialgesetzbuch (SGB) V vor, dass die Kassen ebenso wie die kassenärztlichen Vereinigungen und Bundes­vereinigungen »auch vergleichend über preisgünstige verordnungsfähige Leistungen und Bezugsquellen informieren«. Dies schließe auch Preise und Entgelte mit ein und sei »unabhängig davon«, ob Kassen für Arzneimittel einen Rabattvertrag geschlossen haben, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

 

BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) antwortete damit auf eine Anfrage der Gesundheitsexpertin Katrin Vogler (Linke). Diese hatte sich über ein Arznei-Telegramm gewundert, in dem die DAK-Gesundheit zusammen mit dem Pharmahersteller Novartis anlässlich eines Rabattvertrags über das Medikament Entresto® informiert hatte. Vogler schätzt dieses Vorgehen als Werbung ein und wollte wissen, ob die Regierung solches »Marketing der Kassen« nicht verbieten wolle.

 

Das BMG hat jedoch keine Bedenken: Informationen und Hinweise, die gemäß der Informationspflichten im SGB V erfolgen, »sind grundsätzlich nicht als Werbung einzuordnen, wenn kein werblicher Überhang festzustellen ist«. Die Überprüfung regle im Einzelfall die für die jeweilige Krankenkasse zuständige Aufsichtsbehörde. Für eine Übertragung der Informationspflichten auf andere Institutionen, wie etwa das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, sieht die Bundesregierung keinen Anlass.

 

Vogler kritisiert die Haltung des BMG: »Solche Anschreiben sollen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte dazu animieren, genau die Arzneimittel zu verschreiben, für die die Krankenkassen weniger bezahlen müssen.« Leider seien das nicht in jedem Fall auch die Mittel, die den Patienten am meisten nutzen. /

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