FDP gegen Nullretax |
06.08.2014 09:40 Uhr |
Von Anna Hohle / Deutschlandweit machen Nullretaxierungen von Rezepten Apothekern immer wieder Probleme. In Baden-Württemberg steht das Thema nun erneut auf der Tagesordnung. Grund ist ein Antrag, den die FDP im Landtag gestellt hat.
Es ist ein großes Ärgernis für viele Apotheker: Ein Patient löst ein Rezept ein, das einen Formfehler enthält. Der verantwortliche Arzt ist nicht mehr erreichbar, der Patient braucht dringend sein Medikament, der Apotheker gibt es ihm trotz Fehler. Monate später bekommt er Post von der Krankenkasse, die erklärt, das Arzneimittel aufgrund des Fehlers nicht zu bezahlen. Der Apotheker bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Position beziehen
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) war in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen diese Praxis vorgegangen. Auch die einzelnen Landesverbände hatten die Krankenkassen wiederholt aufgefordert, nicht wegen rein formaler Fehler auf null zu retaxieren – meist ohne Erfolg. Nun hat die FDP in Baden-Württemberg das Thema wieder auf die Tagesordnung gebracht: Ende Juli forderten die Liberalen um den Abgeordneten Jochen Haußmann die Landesregierung per Antrag im Landtag auf, ihre Position beim Thema Nullretax deutlich zu machen.
Die Regierung solle klarstellen, ob sie es für angemessen und vertretbar hält, wenn Apotheker wegen geringfügiger formaler Fehler die Kosten für ein Arzneimittel nicht erstattet bekommen, heißt es in dem Papier. Schließlich befinde sich der Heilberufler in solchen Fällen in einem Konflikt: Bestehe er darauf, dass der Arzt den Fehler korrigiert, erhalte der Patient ein mitunter lebensnotwendiges Arzneimittel möglicherweise verspätet. Dieses Spannungsverhältnis sei aus Sicht der baden-württembergischen FDP nicht hinnehmbar.
Die Landesregierung soll auch erklären, ob in solchen Fällen ein Arzt das Rezept nicht nachträglich korrigieren können sollte, heißt es weiter. Daneben wollen die Liberalen von der Regierung eine genaue Auflistung, wie häufig es in den vergangenen fünf Jahren in Baden-Württemberg zu Nullretaxationen kam und anhand welcher Kriterien die Krankenkassen diese überhaupt vornehmen.
Der baden-württembergische Landtag erklärte auf Nachfrage der PZ, die Regierung müsse Anträge üblicherweise innerhalb von drei Wochen beantworten. In diesem Fall habe sie jedoch um eine Fristverlängerung gebeten. Mit der Antwort sei daher erst Ende September zu rechnen. /