Pharmazeutische Zeitung online

Hilfe zum Leben

07.08.2012  18:16 Uhr

Dürfen Ärzte ihren Patienten, deren Leiden sie nicht heilen können, beim Sterben helfen? Diese Frage ist so alt wie die Medizin selbst. Der hippokratische Eid, der erstmals Grundregeln medizinischer Ethik formulierte, gibt darauf eine eindeutige Antwort: »Ich werde niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde«, heißt es dort. Viele Menschen halten diesen Grundsatz auch heute noch für unumstößlich. Andere wiederum betrachten es als unmenschlich, wenn Ärzte leidenden und unheilbar kranken Patienten den Wunsch nach einem raschen und schmerzlosen Tod nicht erfüllen.

 

Da wir alle irgendwann einmal sterben müssen, hat jeder zu diesem Thema eine Meinung. Ob man aktive Sterbehilfe befürwortet oder ablehnt, hängt dabei von vielen Faktoren ab. Die Achtung voreinander gebietet es, die Meinung anderer auch dann zu respektieren, wenn man sie aus persönlichen oder religiösen Gründen nicht teilt. Fürsprechern und Kritikern gemein ist jedoch häufig die Kompromisslosigkeit, mit der sie ihren jeweiligen Standpunkt vertreten. Wie sensibel das Thema ist, zeigt einmal mehr die Aufregung, die ein Gesetzentwurf des Bundesjustiz­ministeriums ausgelöst hat, der gewerbemäßige Sterbehilfe unter Strafe stellen will (lesen Sie dazu Medizinrecht: Dürfen Ärzte beim Sterben helfen?).

 

Eine Disziplin, die in der Diskussion um die Legalität ärztlicher Sterbehilfe zu Unrecht vernachlässigt wird, ist die Palliativmedizin (lesen Sie dazu den Titelbeitrag Palliativmedizin: Gut umsorgt bis  in den Tod). Denn unabhängig davon, unter welchen Bedingungen aktive Sterbehilfe Ärzten und Pflegenden in Deutschland erlaubt sein soll oder nicht, muss das, was Betroffenen vom Leben geblieben ist, ihnen so lebenswert wie möglich gestaltet werden. Es darf nicht sein, dass ein Mensch sich nur deshalb den Tod wünscht, weil er sich mit seiner Krankheit, seinen Schmerzen und Ängsten allein gelassen fühlt.

 

In der Betreuung unheilbar Kranker ist medizinischer, psychologischer, aber auch pharmazeutischer Sachverstand gefragt. Dazu braucht es Spezialwissen, das Apotheker sich etwa im Rahmen einer Weiterbildung in Palliativpharmazie aneignen können. Am wichtigsten ist es jedoch, Zeit und Verständnis für Betroffene und ihre Angehörige zu haben. Denn auch die Palliativmedizin kann nur manchmal heilen, oft lindern, aber immer trösten.

 

Annette Mende

Redakteurin Pharmazie

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