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Rauchen

Entwöhnung spart Geld

10.08.2010  14:53 Uhr

Von Nils Franke, Berlin / Die Kosten für Arzneimittel zur Raucherentwöhnung werden von den Kassen bislang nicht übernommen. Dabei würden hiervon nicht nur die Patienten profitieren. Auch die Versicherer könnten Geld sparen, so das Ergebnis einer Studie.

Eine medikamentöse Raucherentwöhnung kann die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) reduzieren. Dies hat eine Studie des Gesundheitsökonomen Professor Dr. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen ergeben, die er in Berlin auf einer Pressekonferenz des Pharmaunternehmens Pfizer präsentierte. Pfizer vermarktet das Medikament Champix® mit dem Wirkstoff Vareniclin als Mittel zur Raucherentwöhnung seit 2007 auch in Deutschland.

»Wir haben hier gegenläufige Effekte«, erklärte Wasem die Fragestellung der Studie. Es gebe einerseits Mehrkosten durch die rauchbedingten Erkrankungen, die sich durch Entwöhnung vermeiden ließen. Andererseits verursache aber natürlich auch die Rauchentwöhnung Kosten. »Und wir haben einen dritten Effekt – das macht es aus ökonomischer Sicht so spannend: Wer raucht, stirbt früher. Auf der Kostenseite führt das zu Ersparnissen«, erläuterte der Gesundheitsökonom.

 

Deswegen sei es eine interessante Frage gewesen, ob die Einsparungen durch ein kürzeres Leben größer ausfallen als diejenigen durch Raucherentwöhnung. In der internationalen Gesundheitsökonomie seien häufig Ergebnisse von plus minus null zu finden. Für Deutschland habe sich dagegen nun eine größere Einsparung durch Raucherentwöhnung gezeigt.

 

Für die Studie untersuchten die Autoren, wie hoch die der GKV entstehenden Lebenszeitkosten chronisch kranker Raucher sind. Sie verglichen eine Gruppe von Rauchern, die das Mittel erhielt, und eine Gruppe, die ein Placebo bekam. Berechnungsgrundlage waren die in den Zulassungsstudien ermittelten Abstinenzraten nach zwölf Monaten.

 

In der medikamentös behandelten Gruppe lag der Anteil der erfolgreich Entwöhnten bei rund einem Drittel, in der mit Placebo behandelten bei 15 Prozent. Im Ergebnis sparten die Kassen bei Rauchern mit einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) durch eine medikamentös unterstützte Tabakentwöhnung 1338 Euro pro Patient der Gruppe, sagte Wasem. Noch deutlicher sei der Spareffekt bei der koronaren Herzerkrankung. Hier ermittelte die Studie eine Ersparnis in Höhe von 2681 Euro pro Patient. Bei Diabetes mellitus verringerten sich die Ausgaben um 1155 Euro.

 

Eine vormals gelegentlich vertretene These, dass Raucher aufgrund ihres früheren Ablebens dem Sozialversicherungssystem weniger kosten würden, entspreche also nicht der Realität. Ob sich allerdings für den Staat im Endeffekt eine Einsparung ergebe, wenn die Ausfälle bei der Tabaksteuer eingerechnet würden, sei nicht Gegenstand der Studie gewesen, erklärte Wasem.

 

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) fordert zusammen mit Selbsthilfegruppen, die Therapieangebote zur Tabakentwöhnung auszubauen und von der GKV erstatten zu lassen. Rauchen dürfe nicht mehr als reines »Lifestyle«-Phänomen verharmlost werden. Der Staat solle mehr Geld für die Prävention bereitstellen und Tabakwerbung komplett verbieten.

 

Fünf Millionen COPD-Erkrankte

 

Derzeit sind Medikamente zur Rauchentwöhnung in § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) V als nicht erstattungsfähige Lifestyle-Produkte eingeordnet. »Tabakkonsum ist keine Frage von Lifestyle, sondern eine ernsthafte Suchterkrankung, die es zu behandeln gilt«, sagte Professor Dr. Stefan Andreas, Leiter der Arbeitsgruppe Ta­­bakprävention bei DGP auf der Pressekonferenz. »Gerade im Hinblick auf die chronisch obstruktive Lungenerkrankung ist eine Tabakentwöhnung nicht nur die wirksamste, sondern auch kosteneffektivste Maßnahme, um das Voranschreiten der Erkrankung zu stoppen und damit weitere Kosten zu sparen«, sagte Andreas.

 

Derzeit litten etwa fünf Millionen Bundesbürger an der Erkrankung und in mehr als 80 Prozent der Fälle sei das Rauchen ursächlich. Im Jahr 2020 werde COPD voraussichtlich mit über sechs Millionen Todesfällen die dritthäufigste Todesursache in Deutschland sein.

 

Erst im Mai dieses Jahres hatte auch die Bundesärztekammer den Gesetzgeber dazu aufgefordert, § 34 SGB V den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und Medikamente, die die Erfolgschancen einer Rauchentwöhnung verbessern, in die Erstattungspflicht der GKV aufzunehmen. / 

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