Pharmazeutische Zeitung online

Neue Regeln für Klinikrechnungen

30.07.2014  11:01 Uhr

Von Anna Hohle / Die Deutschen Kliniken haben sich mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf neue Regeln zur Überprüfung von Krankenhausrechnungen ab 2015 geeinigt.

Das teilte der Verband in einer Presseerklärung mit. Zuvor hatte es zwischen Kassen und Krankenhäusern diesbezüglich immer wieder Streit gegeben.

 

Künftig sollen nun Kassen und Krankenhäuser alle Rechnungen in einem dreimonatigen Vorverfahren zunächst direkt miteinander klären, erst dann wird bei Bedarf der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet. Auch soll das gesamte Prüfverfahren einer Rechnung künftig nicht mehr länger als ein Jahr dauern. Kliniken dürfen eine Rechnung in diesem Zeitraum nur einmal korrigieren. Bislang hatten sie diese über zwei Jahre und mehrfach ändern dürfen.

 

Bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft begrüßte man die Neuregelung: »Gut, dass für ein konstruktives Miteinander von Kassen und Krankenhäuser weitere Belastungen wie überbordende Bürokratie und Zusatzkosten verhindert werden konnten«, sagte ein Sprecher. Beim GKV-Spitzenverband wünscht man sich dagegen noch weitere Änderungen. Derzeit müssten Kassen 300 Euro Strafe zahlen, wenn sie eine Klinikrechnung überprüfen lassen, diese jedoch korrekt sei, erklärte der Verband. Die Krankenhäuser müssten im Gegenzug gar nichts zahlen, wenn die überprüfte Rechnung tatsächlich Fehler enthalte. So bleibe es »für Kliniken nahezu risikolos, zu hohe Rechnungen zu stellen«. /

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