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Cannabis-Urteil

Kiefer sieht Eigenanbau kritisch

30.07.2014  11:01 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Bundesapothekerkammer (BAK) hält nicht viel davon, dass Schmerzpatienten Cannabis laut einem Gerichtsurteil in Ausnahmefällen selbst anbauen dürfen. BAK-­Präsident Andreas Kiefer sorgt sich insbesondere um die Qualität der Droge und fordert daher, medizinisches Cannabis grundsätzlich nur über Apotheken zu beziehen.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte in der vergangenen Woche ein aufsehenerregendes Urteil gefällt. Chronisch kranke Patienten, denen herkömmliche Schmerzmittel nicht helfen, dürfen demnach unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis zu Therapiezwecken zu Hause anbauen. Geklagt hatten fünf Patienten, weil ihnen das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Anbaugenehmigung versagt hatte. Zwar wird der Streit nun vermutlich in die nächste Instanz gehen, aus Sicht der Betroffenen ist das Urteil dennoch ein regelrechter Durchbruch.

Strenge Kontrollen

 

BAK-Präsident Kiefer hält die Entscheidung der Richter hingegen für den falschen Weg. »Wenn Cannabis gegen Schmerzen eingesetzt wird und die Funktion eines Arzneimittels hat, dann muss es auch wie ein Arzneimittel behandelt werden«, sagte er. So sollte es vom Arzt verordnet, von der Krankenkasse bezahlt und von der Apotheke unter kontrollierten Bedingungen abgegeben werden.

 

Wichtig sind dem BAK-Präsidenten zudem strenge Qualitätskontrollen. An Cannabis-Blüten müssten »vom Anbau bis zur Anwendung die Standards angelegt werden, die für alle Arzneimittel gelten«, forderte er. Demnach müssten sie entweder ein herkömmliches Zulassungsverfahren durchlaufen oder eine Monographie wie der Deutsche Arzneimittel-Codex müsse die pharmazeutischen Qualitätsstandards eindeutig definieren. Dies sei bislang jedoch nicht der Fall. Bei einem »Eigenanbau im Wintergarten« sei die Einhaltung der für Arzneimittel üblichen Qualitätsstandards daher nicht gewährleistet, so Kiefer.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin teilt die Einschätzung des BAK-Präsidenten nicht. Zwar müssten Medikamente auf Cannabis-Basis den gleichen Anforderungen genügen wie andere Arzneimittel auch, schreibt der Chef der Arbeitsgemeinschaft, Franjo Grotenhermen, in einem Schreiben an Kiefer. Beim Eigenanbau von Heilpflanzen würden diese Standards in der Regel jedoch nicht verlangt. »Der einzige Unterschied zwischen Cannabis und anderen selbstgenutzten Heilpflanzen oder Drogen ist die Tatsache, dass es sich bei Cannabis um ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel handelt.« Das Gericht fordere deshalb zwar besondere Sicherungsauflagen, zusätzliche Qualitätsanforderungen folgten daraus jedoch nicht.

 

Auch Grotenhermen würde es begrüßen, wenn mehr Patienten Zugang zu Cannabis-Medikamenten hätten. Bis dahin sei es allerdings noch ein weiter Weg. »So lange können die Betroffenen aber nicht warten und es bedarf Übergangslösungen.«

 

Ausschreibung für Cannabis

 

Das Urteil am Verwaltungsgericht hat auch in der Politik für Diskussionen gesorgt. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach würde die Kassen gerne stärker in die Pflicht nehmen. Patienten mit einer entsprechenden Berechtigung sollten Cannabis per Rezept in der Apotheke erhalten können, forderte er im Nachrichtenmagazin »Der Spiegel«. Dies wäre eine sichere Lösung. »Kontrollieren ließe sich nicht nur, wer wie viel Cannabis bekommt. Auch die Qualität der Droge selbst wäre sichergestellt.« Um Kosten zu sparen, sollten die Kassen die Versorgung mit Cannabis sogar ausschreiben dürfen. »Der beste Anbieter bekäme den Zuschlag«, so Lauterbach. /

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