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Substitutionsausschluss

Apotheker rufen Schiedsstelle an

Datum 30.07.2013  16:25 Uhr

Von Ev Tebroke / Apotheker und Kassen können sich nicht auf eine Substitu­tionsausschluss-Liste einigen, jetzt muss die Schiedsstelle eine Lösung ermitteln. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergangenene Woche abgebrochen, wie der DAV-Vorsitzende Fritz Becker bestätigte.

 

Demnach ist es den beiden Verbänden nicht gelungen, sich auf eine Auswahl von Wirkstoffen zu einigen, die nicht im Zuge der Rabattverträge ausgetauscht werden dürfen. »Wir haben bis zur Schmerzgrenze verhandelt, aber wir kommen einfach zu keiner Einigung«, so Becker.

Liste mit 20 Wirkstoffen

 

Die Apotheker hatten nach Angaben des DAV-Vorsitzenden eine Liste von 20 Wirkstoffen erstellt. Präparate, die diese enthalten, sollen zum Wohl des Patienten nicht durch wirkstoffgleiche Rabattarzneimittel ersetzt werden dürfen. Darunter waren unter anderem Mittel gegen chronische Schmerzen und Epilepsie. Betroffene Patientenverbände wie die Deutsche Schmerzliga oder die Deutsche Epilepsievereinigung fordern bereits seit Längerem, bestimmte Wirkstoffe von der Substitu­tion auszuschließen. Denn nach ihrer Ansicht ist die Einstellung des Patienten auf ein bestimmtes Präparat bei kritischen Indikationen sehr langwierig und schwierig. Bereits geringste Schwankungen des Wirkstoffspiegels können demnach den Therapieerfolg gefährden. Generische Produkte, die im Zuge der Rabattverträge seit 2007 zum Einsatz kommen, wiesen aber oft beachtliche Unterschiede bezüglich der Bioverfügbarkeit auf, so die Kritik.

 

Der GKV-Spitzenverband akzeptierte aber die Ausnahmeliste der Apotheker nicht, sondern beharrte darauf, zunächst ein Kriterienkatalog zu erstellen, der genaue Regeln bestimmt, nach denen die Wirkstoffe festgelegt werden können. »Wir wollen Verlässlichkeit und Nachprüfbarkeit bei den Kriterien, sonst schwingt bei der Festlegung der Wirkstoffe immer der Aspekt der Willkür mit«, sagte eine Sprecherin. Für die Apothekerseite war dies nicht tragbar. »Der Patient muss im Mittelpunkt stehen, nicht die wirtschaftlichen Interessen«, betonte Becker. Die Kassen hätten anhand dieser Kriterienliste lediglich vier Wirkstoffe für den Ausschluss bestimmt, das geht nach Ansicht des DAV am Patientenwohl vorbei. »Ich bin sehr enttäuscht, dass die Selbstverwaltung hier zu keinem Ergebnis kommt«, so Becker. Es soll nun so schnell wie möglich ein Gesprächstermin mit der Schiedsstelle vereinbart werden.

 

Die Verhandlungen zwischen DAV und dem Kassenverband ziehen sich schon lange hin. Bereits im Herbst 2012 hatte der Gesetzgeber mit dem geänderten Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung die gesetzliche Grundlage für eine Ausnahmeliste geschaffen. Mittlerweile ist auch die Politik ungehalten darüber, dass die Parteien keine Einigung erzielen. Erst im Juni hatte der Gesundheitsausschuss des Bundestages die Beteiligten aufgefordert, bis zum 1. August 2013 zu einem Ergebnis zu kommen. /

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