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Einkauf

Skonto und Gebühren beachten

31.07.2012  16:55 Uhr

Von Guido Michels / Die Lieferanten haben in diesem Jahr ihre Einkaufskonditionen deutlich verändert. Auch Skonto und Gebühren werden zum Teil anders abgerechnet als 2011.

Skonto fällt nicht unter die gesetzlichen Rabattbeschränkungen und wird daher als zusätzlicher Vorteil gewährt. Allerdings wird beim Großhandel nie der volle Rechnungsbetrag skontiert, sondern nur der Anteil der »normal« eingekauften RX-Arzneimittel. Typischerweise vom Skonto ausgeschlossen sind: Angebote, hochpreisige Artikel, teilweise Sondersortimente wie Betäubungsmittel (BtM) und Kühlware sowie das Non-RX Sortiment. In der Regel werden somit nur 40 bis 60 Prozent des Umsatzes skontiert.

 

Feste Skontosätze

Fast alle Lieferanten haben feste Skontosätze, deren Höhe vom Zahlungstermin abhängt. Als Faustformel gilt: Wer die Rechnung erst im Folgemonat zahlt, bekommt Skonto von unter einem Prozent. Erst wenn mehrere Zahltermine – halbmonatlich oder Dekade – gewählt werden, sind derzeit Skontosätze von 1 bis 1,5 Prozent möglich.

 

Auswertungen der Treuhand zeigen, dass etwa zwei Drittel aller Apotheken im Folgemonat bezahlen. Doch bereits 35 Prozent haben die häufigeren Zahltermine gewählt. Dann ist aber eine ausreichende Liquidität nötig. Wird die frühere Zahlung aus dem Kontokorrent finanziert, so sind oft Zinsen und Gebühren höher als das Mehr an Skonto.

Ein einfaches Beispiel: Beträgt der Bruttoeinkauf 100 000 Euro und werden davon 40 000 skontiert, so würde man bei einer Skontoerhöhung um 1 Prozent jeden Monat 400 Euro mehr bekommen. Dafür wird aber die Zahlungsweise verändert, vom bisher 15. des Folgemonats auf eine Halbmonatszahlung. Wegen mangelnder Liquidität wird der volle Rechnungsbetrag aus dem Kontokorrent finanziert. Bei 12 Prozent Überziehungszins ergeben sich für das Beispiel Zinskosten von mehr als 580 Euro. Im Saldo stellt man sich also um rund 180 Euro schlechter, als wenn man Zahlung und Skontosatz unverändert gelassen hätte.

 

Daher empfiehlt die Treuhand Hannover: Ist Liquidität vorhanden, sollte so früh wie möglich Skonto in Anspruch genommen werden. Wenn nicht, gilt das bewährte Vorgehen, die Zahlung der Sammelrechnung mit der Auszahlung des Rechenzentrums zu koordinieren.

 

 

Neue Gebühren

 

Neben den Vorteilen sind auch die Gebühren eine wichtige Position, die in den Verhandlungen mit den Lieferanten unbedingt besprochen werden sollte. In diesem Jahr sind pauschale Gebührenabzüge in Prozent vom Umsatz deutlich seltener geworden als noch im Jahr 2011. Dafür sind die Großhändler zu leistungsbezogenen Gebühren übergegangen. Das bedeutet, es wird vieles mit Abzügen belegt, was dem Liefer­anten Arbeit und Kosten verursacht. Typisch sind:

 

Gebühren pro Liefertour

Logistik-, Energiekosten

Abzüge für Retourenhandling und Retourenquote

Bearbeitungspauschalen für BtM, Kühlware, Zytostatika

Gebühren für phonetische Bestellung, Dokumentation, Eilboten und so weiter.

 

Besonders bei den Retouren gibt es eine Neuerung zulasten der Apotheke. Stehen in den Angeboten Formulierungen wie »Retouren zu Herstellerabgabepreis zuzüglich der rabattfähigen Spanne« oder »Retouren zum Rabattfähigen Apotheken-Einkaufspreis gutgeschrieben« läuft dies darauf hinaus, dass pro retournierter RX-Packung 70 Cent als Gebühr erhoben werden. Dieser Abzug ist unabhängig von der Retourenquote und auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Praktiziert wird dies von Anzag, Phoenix, Gehe, Geilenkirchen, Jenne, Sanacorp und Spangropharm. Noweda schreibt Retouren zum Apotheken-Einkaufspreis gut. /

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