Pharmazeutische Zeitung online
AMVV-Änderung

Friedenspflicht bis Ende September

22.07.2015  09:55 Uhr

Von Ev Tebroke / Mit Blick auf mögliche Retaxierungen im Zuge der geänderten Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) haben weitere Krankenkassen ein Entgegenkommen signalisiert. Bis Ende September soll demnach eine Friedenspflicht gelten.

Sowohl die AOK Rheinland/Hamburg als auch die Knappschaft-Bahn-See bestätigten auf Nachfrage der PZ entsprechende Vereinbarungen. Sie wollen Rezepte bis 30. September nicht retaxieren, wenn neuerdings vorgeschriebene Angaben auf dem Rezept fehlen.

 

So will die AOK Rheinland/Hamburg in diesem Zeitraum keine Retaxierungen gegenüber Apotheken vornehmen, »wenn bei der Ausstellung von Rezepten die rechtliche Neuerung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und die Medizin-Abgabeverordnung noch nicht berücksichtigt wurde«, so eine Sprecherin. Auch die Knappschaft-Bahn-See will bis Ende September in solchen Fällen auf Retaxationen verzichten. Danach müsse man schauen, wie sich die Situation entwickelt, so ein Sprecher.

 

Ebenso hat die Schwenninger Krankenkasse dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zugesichert, in besagten Fällen nicht zu retaxieren. »Wegen eines Formfehlers soll es nicht dazu kommen, dass Rezepte nicht eingelöst werden können«, hieß es bei der Kasse. Auch die Innungskrankenkassen räumen eine Friedenspflicht ein. Die Vereinbarung sei analog zur Regelung der Ersatzkassen, sagte ein Sprecher. Diese hatten als Erste ein Entgegegenkommen signalisiert.

 

Die geänderte AMVV war am 1. Juli in Kraft getreten. Seitdem müssen auf jedem Rezept neben den bislang vorgeschriebenen Angaben auch die Telefonnummer sowie der Vorname des Arztes vermerkt sein. Für die Aufnahme der Rufnummer hatte 2011 auch der Deutsche Apothekertag in Form eines Antrags gestimmt. An die neue Regelung halten sich bislang jedoch längst nicht alle Ärzte. Viele Pharmazeuten fürchten nun Retaxationen der Kassen, wenn die vorgeschriebenen Angaben auf den Rezepten fehlen. Grundsätzlich gibt es bislang auch keine Klarheit darüber, wie mit solchen Fällen umzugehen ist.

 

Dies könnte sich bald ändern. Nach Angaben des AOK-Bundesverbands ist sich auch die Politik des nun entstandenen Problems bewusst und sucht nach einer Lösung. Am 30. Juli treffen sich demnach GKV-Spitzenverband und DAV, um eine Einigung zu erzielen. Bis auf Weiteres hielten die meisten Ortskrankenkassen aber an dem Verfahren fest, bei fehlerhaften Rezepten zu retaxieren, so eine AOK-Sprecherin. Dies erfolge stets »mit Augenmaß«. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa