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Erster Erstattungsbetrag für Kinderpräparat

22.07.2015  09:55 Uhr

Von Ev Tebroke / Für das Kinderarzneimittel Hemangiol ® (Propranolol) haben sich Kassen und Hersteller auf einen Erstattungsbetrag geeinigt.

 

Wie der GKV-Spitzenverband und das Unternehmen Pierre Fabre Dermo-Kosmetik vergangene Woche bekannt gaben, trat der verhandelte Betrag schon am 15. Juli in Kraft. Damit gilt er bereits sechs Wochen vor Ablauf der Frist zur freien Preisbildung.

 

Der Preis für Hemangiol 3,75mg/ml Lösung zum Einnehmen wurde nach Angaben einer Sprecherin von Pierre Fabre um rund 14 Prozent gesenkt und liegt nun bei 190 Euro (vorher 220 Euro).Darüber hinaus wird das Präparat in allen zugelassenen Anwendungsgebieten als Praxisbesonderheit anerkannt. So belastet die Verordnung des Arzneimittels nicht das Budget des jeweiligen Arztes.

 

Hemangiol ist ein Arzneimittel gegen Blutschwamm bei Kindern (infantiles Hämangiom). Es ist das erste Kinderarzneimittel, das die Nutzenbewertung im Rahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) und die sich anschließende Preisverhandlung durchlaufen hat. Es ist zudem bislang das einzige Arzneimittel, dem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in diesem Zusammenhang einen erheblichen Zusatznutzen attestierte.

 

Diese Bestnote gilt für die Wirksamkeit von Hemangiol bei einer von drei Patientengruppen und zwar bei Kindern mit einem Hämangiom, bei denen die Gefahr von bleibenden Narben oder Entstellungen besteht. Für die anderen beiden Patientengruppen war laut G-BA ein Zusatznutzen nicht quantifizierbar.

 

Bei dem Arzneimittel handelt es sich um eine altersangepasste Darreichungsform des Betablockers Propranolol. Nach Angaben von GKV-Spitzenverband und Pierre Fabre Dermo-Kosmetik stand vor der Zulassung von Hemangiol kein in klinischen Studien geprüftes Fertigarzneimittel zur systemischen Therapie infantiler Hämangiome zur Verfügung. /

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