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26.07.2011 17:12 Uhr |
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Nicotin-Entzug auf Rezept
PZ / Raucher, die an Asthma leiden, sollen künftig Nicotin-Ersatzpräparate zulasten der Krankenkassen verordnet bekommen können. Das geht aus einer Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) hervor. Danach sollen ausstiegsbereite Raucher, die an einem Disease-Management-Programm für Asthma-Patienten teilnehmen, neben anderen Hilfen auch Arzneimittel zur Rauchentwöhnung erhalten. Die Anwendung auf Kosten der Kassen ist jedoch auf einen Therapiezyklus beschränkt. Über die Umsetzung der Empfehlung muss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entscheiden. Bereits 2009 hatte der GBA eine ähnliche Regelung für Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) vorgeschlagen. Das BMG hat sich hierzu bislang nicht positioniert.
VZA kritisiert Urteil
PZ / Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster müssen Krankenhausapotheken keine Umsatzsteuer bezahlen, wenn sie anwendungsfähige Zytostatika liefern. Öffentliche Apotheken kommen nicht in diese Vergünstigung. Deshalb sieht der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheken (VZA) darin eine klare Benachteiligung seiner Mitglieder. Das Konkurrenzverhältnis werde erheblich gestört, sagte VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim, der nicht bereit ist, diesen Nachteil hinzunehmen. »Wir werden uns mit allen gebotenen Mitteln wehren, wir bestehen auf steuerliche Gleichbehandlung« Peterseim hofft nun, dass das im Verfahren unterlegene Finanzamt in Revision geht. Laut Finanzgericht Münster unterliegen die Krankenhäuser bei der Zytostatikaherstellung nicht der Umsatzsteuer, weil der damit getätigte Umsatz eng mit dem Klinikbetrieb verbunden sei. Peterseim fürchtet, die steuerliche Bevorzugung von Krankenhausapotheken könne den Versorgungsauftrag öffentlicher Apotheken gefährden
BMG überarbeitet Länderliste
PZ / Apotheken aus Island, Holland, Schweden, Tschechien und Großbritannien dürfen ungestraft Humanarzneimittel nach Deutschland versenden. Sie finden sich auf der gestern im Bundesanzeiger veröffentlichten Länderliste. Nach der Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums sind die Sicherheitsstandards in diesen fünf Länder mit dem deutschen Niveau vergleichbar. Allerdings gilt dies uneingeschränkt nur für Island und Großbritannien. Aus den Niederlanden dürfen nur Versandapotheken an deutsche Verbraucher liefern, wenn sie auch eine Präsenzapotheke betreiben, schwedische Versandapotheken müssen sich auf verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränken, tschechische auf OTC-Arzneimittel. Die Länderliste wurde 2004 mit der Zulassung des Arzneimittelversandhandels in Deutschland aufgestellt. Ursprünglich waren nur die Niederlande und Großbritannien dort vertreten. Es steht aber Apotheken aus anderen europäischen Staaten frei, eine Versanderlaubnis zu beantragen, wenn sie die entsprechenden Sicherheitsstandards nachweisen können.